Kind von den Eltern misshandelt? So verhalten Sie sich richtig |
Journal/Book: MMW-Fortschr.Med. 2001; Nr. 3 (143.Jg.): S. 16. 2001;
Abstract: Dr. med. Annette Paul Wie gehen Sie vor wenn Sie in Ihrer Praxis einen Fall von Kindesmisshandlung vermuten. Ist es sinnvoll zuerst mit Kind und Eltern zu sprechen? Oder empfiehlt es sich sofort Polizei oder Jugendamt einzuschalten? Die Opfer finden sich besonders unter den Wehrlosesten also Säuglingen und Kleinkindern Kindern bis zum zehnten Lebensjahr Problemkindern und solchen mit Behinderungen. Zu Tätern werden häufig die eigenen Eltern. Nicht selten sind die Mütter und Väter überfordert so U. Stürmer Kriminalrat in Stuttgart. Sie kämpfen mit eigenen Problemen wie finanzieller Not Sucht oder Partnerschaftskonflikten. Viele waren in ihrer Jugend selbst Opfer von Misshandlungen. Ungewöhnliche Verletzungen oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern die in einem solchen Kontext offenbar werden sollten den Hausarzt hellhörig werden lassen. Stürmer empfiehlt die Kinder zur Befunddokumentation und Verlaufsbeobachtung zu fotografieren. Bei schweren Verletzungen Polizei informieren Gewaltdelikte gegen Kinder werden häufig "nebenbei" entdeckt wenn Streifenbeamte wegen nächtlicher Ruhestörung eskalierender Partnerschaftskonflikte o. ä. verständigt werden. Denn Angehörige und Nachbarn trauen sich oft trotz eines Verdachtes nicht Anzeige zu erstatten. Auch Erzieher und Ärzte handeln zuweilen lieber gar nicht als jemanden fälschlicherweise zu verdächtigen. Tatsächlich muss man bedenken dass sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes verpflichtet sind zu ermitteln (Legalitätsprinzip). Die in den meisten Fällen gewünschte Gefahrenabwehr kann also nicht isoliert erfolgen. Doch bei schweren Verletzungen bei ernsthaften Bedenken um das Wohl des Kindes und bei Wiederholungsgefahr so Stürmer muss man die Polizei informieren. Beratung vom Jugendamt Wenn andere Hilfsangebote (Jugendamt Therapie) nicht angenommen werden oder eine Familie sich verbarrikadiert sollte man polizeiliche Hilfe zumindest in Erwägung ziehen. Manchmal führt die Drohung mit einem Strafverfahren den Täter zur Einsicht und von einer weiteren Strafverfolgung kann abgesehen werden. ... hf
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