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December 2024

20 Thesen für eine generationengerechte Reform der Alterssicherung in Deutschland

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 1-2/2000 S.15-22. 2000;

Abstract: Andreas Storm Mitglied des Deutschen Bundestages Berlin Zusammenfassung Ein Konzept für eine strukturelle Rentenreform muss drei Kernpunkte enthalten. Erstens muss die umlagefinanzierte Barrente der gesetzlichen Rentenversicherung um eine kapitalgedeckte Sparrente ergänzt werden. Durch die Verzahnung der Rentenreform mit einer Steuerreform müssen den Arbeitnehmern finanzielle Spielräume zum Aufbau eines zweiten Standbeins der Altersvorsorge gegeben werden. Zweitens ist die Modifizierung der Rentenanpassungsformel durch einen oder mehrere Korrekturfaktoren erforderlich. Die demographischen Veränderungen und die Rückwirkungen von Änderungen im Steuerrecht auf die Rentenanpassung machen ein Festhalten an der reinen Nettolohnanpassung unmöglich. Eine dritte zentrale Aufgabe umfasst die Neuordnung der familienpolitischen Elemente in der Rentenversicherung und die Reform der Hinterbliebenenversorgung. Eine deutliche Stärkung der rentenrechtlichen Anerkennung von Familienarbeit (Kindererziehung und Pflege) würde die Gerechtigkeit innerhalb einer Generation zwischen kinderarmen und kinderreichen Versicherten erhöhen und die eigenständige Alterssicherung der Frau verbessern. Die mit der Ökosteuer verbundene Erhöhung des steuerfinanzierten Anteils an den Rentenausgaben bereitet im Verbund mit der geplanten Einführung einer Mindestrente einem Systemwechsel den Weg der von der beitrags- und leistungsbezogenen Rente in Richtung einer "Grundrente nach Kassenlage" führt. In die falsche Richtung gehen auch Überlegungen zur Entlastung des Arbeitsmarktes neue Frühverrentungsprogramme wie etwa die abschlagsfreie "Rente mit 60" aufzulegen. Während von der "Rente mit 60" kaum Beschäftigungseffekte zu erwarten wären würde sie den Aufbau einer kapitalgedeckten Sparrente erheblich behindern. Langfristig ist eher an eine Erhöhung der Altersgrenzen zu denken. Zentraler Ansatzpunkt aller Reformüberlegungen für die anstehende Neuordnung des deutschen Alterssicherungssystems muss eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen sein. Daher wäre die Verwendung von Generationenbilanzen hilfreich zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. wt


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