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December 2024

Regierung macht Ernst mit der Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung

Journal/Book: Heilbad & Kurort 52 4/00 S. 92-93. 2000;

Abstract: Professor Dr. med. Manfred Steinbach Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. Nun soll es ernst werden mit der "Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung". Es gibt jetzt einen Vorentwurf des Gesundheitsministeriums dem in wenigen Monaten der Regierungsentwurf für die parlamentarische Runde folgen soll. Draußen wird fleißig darüber diskutiert. Wenn ich die vorherrschenden Einschätzungen der Fachwelt des Badewesens richtig interpretiere kommt man im Großen und Ganzen mit den bisher vorliegenden Regelungen als Basis für die jetzt anstehende Verordnung ganz gut zurecht. Es gibt eine lange Geschichte um diese Verordnung. Das Gesundheitsministerium ist seit mehr als 20 Jahren mit der Materie befasst. Vor 20 Jahren ist der konkrete Auftrag des Deutschen Bundestages ergangen abgeleitet aus dem Bundesseuchengesetz entsprechende Ausführungsbestimmungen vorzulegen. Jetzt steht der Bezug zum neuen Infektionsschutzgesetz im Raum. Mit ihm soll der alte parlamentarische Auftrag in Sachen Badebeckenwasser durch eine Verordnungsermächtigung umgesetzt und rasch verabschiedet werden. Im Ministerium hat es in diesen mehr als 20 Jahren ganz unterschiedliche Phasen gegeben: Zeiten intensiver Befassung und Zeiten seliger Ruhe und es hat immer die Trinkwasserverordnung im Vordergrund gestanden nicht zuletzt auch wegen personeller Kapazitäten - wir sind ja letztendlich die gleichen Mannschaften für beide Bereiche. Nach der derzeitigen Entwurfsfassung umfasst der Gültigkeitsbereich der Verordnung alles was nicht im privaten Bereich badet und schwimmt aber bei entsprechenden Umständen ist selbst das Privatbad nicht tabu. Eine Ausnahme ist lediglich gemäß § 2 des Entwurfs für die Badetherapie - ein für das Heilbäderwesen wesentlicher Sachverhalt - vorgesehen wenn die Becken- bzw. Wannenfüllung jeweils individuell genutzt wird und anschließend eine Leerung und Reinigung des Beckens/der Wanne erfolgt. Noch nicht endgültig ausdiskutiert ist die Frage inwieweit Besonderheiten bei der Beckenfüllung mit Heilwässern Sonderregelungen erfordern. Hier wurde uns vom Ministerium signalisiert dass mit dem Deutschen Heilbäderverband noch Gespräche geführt werden um den medizinischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Zunächst hatte es zum Entsetzen aller kurz den Anschein gehabt als liefe die Verordnung darauf hinaus die Zuständigkeit allein den Ländern zu überlassen ... wt


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