Medizinische und berufliche Rehabilitation - Neustrukturierung und Entwicklung in den neuen Bundesländern |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8/2000 S. 500-515. 2000;
Abstract: Dr. Axel Reimann Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt am Main Zusammenfassung Zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in Ost und West und zur darauf ausgerichteten Angleichung des Rentenversicherungsrechts im Zuge der deutschen Einheit gehört als wesentlicher Leistungsbereich der Rentenversicherung neben der Rente die medizinische und berufliche Rehabilitation. Hier ist es dank des raschen und zielgerichteten Handelns sowohl auf Seiten der Leistungsträger wie auf Seiten der öffentlichen und privaten Leistungserbringer gelungen selbst in der Zeit der größten Umwälzungen die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten und zugleich die Basis für eine umfassende Modernisierung und Neuausrichtung der rehabilitativen Infrastruktur in den neuen Bundesländern zu schaffen. Für die medizinische Rehabilitation konnte bereits Ende 1994 der Prozess der Neustrukturierung als weitgehend abgeschlossen angesehen werden so dass inhaltliche Weiterentwicklungen (u.a. Reha-Konzepte und Qualitätssicherung) wie sie zur damaligen Zeit in den alten Bundesländern in Umsetzung der Empfehlungen der Reha-Kommission des VDR von 1991 auf den Weg gebracht wurden unmittelbar auch in den neuen Bundesländern etabliert werden konnten. Die bis Mitte der 90er Jahre zu verzeichnende aufwärts gerichtete Entwicklung hinsichtlich der Zahl durchgeführter rehabilitativer Leistungen der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern wurde im Zuge der massiven Einschnitte des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes von 1996 schließlich unterbrochen. Aufgrund der wesentlich ausgeprägteren Rückgänge in den alten Bundesländern hat im Ergebnis aber eine weitgehende Annäherung der Inanspruchnahmeraten von neuen und alten Bundesländern - auf dem niedrigeren Niveau der neuen Bundesländer von 1996 - stattgefunden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die im Zuge der Wiedervereinigung rasch aufeinander folgenden Stufen der Rechtsangleichung im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung und zeichnet die praktische Umsetzung durch die Rentenversicherungsträger nach. Eingegangen wird dabei u.a. auf die spezifischen Ausgangsbedingungen in den neuen Bundesländern Aspekte der Reha-Planung sowie die Entwicklung der Inanspruchnahme von medizinischen und beruflichen Leistungen der Rehabilitation vor dem Hintergrund grundlegend veränderter gesellschaftlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen in den neuen Bundesländern. wt
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