Rechtliche und Strukturelle Weiterentwicklung der Rehabilitation - Positionen der gesetzlichen Rentenversicherung und Empfehlungen an die Politik |
Journal/Book: Rehabilitation 39 (2000) 1-7. 2000;
Abstract: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt am Main Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation 2. Gesundheitsökonomischer Nutzen der Rehabilitation und Weiterentwicklungsbedarf 3. Neukodifizierung des Rehabilitationsrechtes in einem Sozialgesetzbuch IX 4. Krankenbehandlung Vorsorge und Rehabilitation 5. Bedarfsgerechte Sicherstellung von Rehabilitationsleistungen 6. Rechtzeitige Einleitung der Rehabilitation 7. Frührehabilitation im Krankenhaus 8. Vorleistungen in der medizinischen Rehabilitation 9. Ambulante/teilstationäre Rehabilitation 10. Zeitliche Flexibilisierung von Rehabilitationsleistungen 11. Berufliche Rehabilitation 12. Rehabilitationsmanagement und Verzahnung 13. Trägerübergreifende Reha-Beratung 14. Trägerübergreifende Kooperation auf Bundesebene 15. Qualitätssicherung in der Rehabilitation und Forschungsförderung 1 Ausgangssituation Das Rehabilitationssystem in Deutschland hat mit seinem differenzierten auf vielfältige Problemlagen ausgerichteten Leistungsangebot auch im internationalen Vergleich einen hohen fachlichen Standard erreicht. Der Stellenwert der Rehabilitation im Gesundheitswesen kommt in ihrer gesetzlichen Verankerung als "soziales Recht" ebenso zum Ausdruck wie in dem Umfang der rechtlich festgelegten Leistungsansprüche für unterschiedliche Problemsituationen und Zielgruppen. Wesentliche Merkmale liegen in dem Gestaltungs- und Sicherstellungsauftrag der Selbstverwaltung der Rehabilitationsträger sowie in der systematischen Einordnung der Rehabilitation in die Gesamtstruktur des gegliederten Systems der sozialen Sicherung. Nahezu alle Träger des Systems der sozialen Sicherung sind somit in die sozialpolitische Verantwortung für die Integration Behinderter und solcher Personen einbezogen denen krankheits- oder unfallbedingt soziale oder berufliche Nachteile drohen. Die daraus resultierende Arbeitsteilung und Spezialisierung der Rehabilitationsträger und -einrichtungen stellt eine besondere Stärke des gegliederten Systems dar. Die Zuständigkeit und Verantwortung eines Leistungsträgers orientiert sich grundsätzlich daran daß jeder Träger entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung weitergehender Leistungsansprüche eigene Rehabilitationsleistungen erbringt. Dieses "Prinzip der einheitlichen Risikozuordnung" bedeutet daß der zuständige Rehabilitationsträger das Risiko des Scheiterns trägt und somit für die finanziellen Folgen der nicht rechtzeitigen Durchführung einer Rehabilitationsleistung ebenso aufkommen muß wie für das Scheitern von Maßnahmen. Die Gliederung nach Risikobereichen hat eine hohe Rationalität und systemsteuernde Funktion. Sie ist mittlerweile auch von der Gesundheitsökonomie anerkannt und zur konsequenten Umsetzung gerade in Zeiten knapper öffentlicher Ressourcen empfohlen worden. Die gesetzliche Rentenversicherung hat mit ihrem gesetzlichen Rehabilitationsauftrag insbesondere die Aufgabe durch rechtzeitig einsetzende medizinische und berufsfördernde Rehabilitationsleistungen die berufliche Integration ihrer Versicherten zu fördern und vorzeitige Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu vermeiden. ... wt
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