Höchstrichterliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Fortsetzung der Rechtsprechung bezüglich der Abgrenzung der Zuständigkeit für die Gewährung von Entzugs-/Entgiftungsbehandlungen zwischen Sozialhilfe- und Rentenversicherungsträgern |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 1-2/2000 S. 94-107. 2000;
Abstract: Frank Niemeyer Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt am Main 1. Wird außerhalb des Zeitraums der Durchführung einer vom Rentenversicherungsträger bewilligten medizinischen Leistung zur Rehabilitation aufgrund akuter Behandlungsbedürftigkeit Krankenhausbehandlung erforderlich ist es dem Rentenversicherungsträger durch die Ausschlussklausel des § 13 Abs. 2 SGB VI untersagt einen rentenversicherungsrechtlichen Anspruch auf Krankenhauspflege zu bewilligen - Anschluss an BSG vom 06.05.1998 B 13 RJ 11/97 R = BSGE 82 150 = SozR 3-2600 § 13 Nr. 1 (BSG-Urteil vom 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R). 2. Tritt während medizinischer Leistungen zur Rehabilitation eine akute Behandlungsbedürftigkeit des Versicherten ein so hat der Rentenversicherungsträger diesem bei fehlendem Krankenversicherungsschutz auch Krankenhausbehandlung zu erbringen (BSG-Urteil vom 13.01.1999 - B 13 RJ 33/98 R). Der 13. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 06.05.1998 (B 13 RJ 11/97 R B 13 RJ 29/97 R B 13 RJ 69/97 R und B 13 RJ 75/97 R) entschieden § 13 Abs. 2 SGB VI stelle einen generellen Ausschlusstatbestand dar der sich auch auf das Verhältnis zur Sozialhilfe beziehe und demzufolge sei der Rentenversicherungsträger für eine vor Beginn der Entwöhnungsbehandlung im Krankenhaus durchzuführende Entzugs-/Entgiftungsbehandlung eines Versicherten der nicht gesetzlich krankenversichert ist und Sozialhilfe bezieht nicht zuständig. Dieser Rechtsprechung des 13. Senats hat sich der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R - angeschlossen. In dem Urteil des 13. Senats vom 13.01.1999 geht es um die Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Entzugs-/Entgiftungsbehandlung die nicht vor sondern während einer Entwöhnungsbehandlung erforderlich wird. 1. BSG-Urteil vom 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R - 1.1. Sachverhalt Streitig ist ob die BfA dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe die Kosten der Entgiftungsbehandlung einer Suchtkranken zu erstatten hat. Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe führte der Bezirk Mittelfranken bei der heroin- und medikamentenabhängigen C. die Mitglied der BfA war als Maßnahme der Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom 18. bis 25. Januar 1993 im Klinikum N. eine Entgiftungsbehandlung durch. ... wt
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