Anpassung der Renten - unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Ordnung |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 7/2000 S. 414-425. 2000;
Abstract: Klaus Michaelis Direktor und Mitglied der Geschäftsführung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin Zusammenfassung Die regelmäßige Rentenanpassung ist eines der wichtigsten Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne eine Dynamisierung würden die laufenden Renten und auch die Rentenanwartschaften nicht mit der Entwicklung der Löhne und Preise mithalten können und beständig an Wert verlieren. Eine langfristig planbare und dauerhaft verlässliche Altersvorsorge wäre dann nicht möglich. Das uns heute selbstverständlich erscheinende Prinzip der dynamischen Rente hat die Rentenversicherung allerdings nicht seit ihren Anfangstagen begleitet erst mit der Rentenreform 1957 wurden regelgebundene Anpassungen eingeführt. Seither ist die Ausgestaltung der Anpassungsformel mehrfach modifiziert worden. Und auch gegenwärtig wird überlegt an welchen Maßstäben sich die Rentenanpassung künftig orientieren soll. In der öffentlichen Diskussion über die anstehende Rentenstrukturreform hat diese Frage zumeist den größten Stellenwert weil die Rentenanpassung - im Gegensatz zu den übrigen Reformeckpunkten - nicht nur die künftigen sondern auch die gegenwärtigen Rentner unmittelbar betrifft. Hinzu kommt dass die Suche nach einem langfristig gültigen Anpassungsmodus zumeist in einen Zusammenhang mit der Problematik des künftigen Sicherungsniveaus in der Rentenversicherung gestellt wird. Ein stabiles Nettorentenniveau das für Versicherte und Rentner unverzichtbar ist lässt sich jedoch nur durch eine Nettoanpassung gewährleisten. Wenn man im Übrigen eine Neudefinition des Rentenniveaus für geboten hält ist in einem weiteren Schritt zu ermitteln wie sich das neue Niveau durch zeitlich befristete Maßnahmen erreichen lässt ohne in die Anpassungsformel einzugreifen. wt
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