Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie für die rheumatologische Patientenschulung - vorläufiges Arbeitspapier verabschiedet durch Vorstand und Beirat der Dt. Gesellschaft für Rheumatologie im September 1999 - |
Journal/Book: Z Rheumatol 2000; 59:272-290. 2000;
Abstract: Priv.-Doz. Dr. med. Hans-Eckhard Langer Rheumatologische Schwerpunktpraxis Düsseldorf 1 Zusammensetzung (in alphabetischer Reihenfolge): Dr. Med. Edmund Edelmann Frau Dr. med. Inge Ehlebracht-König (Vorsitzende) Frau Prof. Dr. med. Erika Gromnica-Ihle Priv. Doz. Dr. med. Hans-Eckhard Langer Prof. Dr. med. Ernst-Martin Lemmel Frau Dr. med. Helga Manschwetus Frau Dipl.-Psych. Sigrid Mattussek Prof. Dr. med. Joachim Oppermann Frau Silvia Wollersheim 2 Nach Auffassung des Zentrums für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Ärztekammer Niedersachsen Frau Brigitte Sens ist zu bedenken dass "Qualitäts-Standards" als Begriff immer weniger gebraucht wird. Der bereits in der Definition aufgegriffene Terminus "Qualitätsanforderungen " bzw. Qualitätsforderungen ist eigentlich dasjenige Wort was die Bedeutung am ehesten trifft. Der Standard ist immer auch ein Mindeststandard. Sofern unter dem Terminus "Qualitäts-Standards" der DGRh wirklich eine seitens der Fachgesellschaft verbindliche Qualitätsforderung gemeint ist die damit weit über eine Empfehlung hinausgeht und absolut verbindlichen Charakter hat ist die Wortwahl "Qualitäts-Standards" korrekt. Dies ist aber eine ganz grundsätzliche Entscheidung die dann an vielen Punkten des Papiers berücksichtigt werden müsste. Allgemeine Vorbemerkungen Die Kommission "Patientenschulung" der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie 1 setzt mit dem vorliegenden Papier den vom Vorstand und Beirat an sie ergangenen Auftrag um die Qualitätsmerkmale der Patientenschulung in der Rheumatologie zu definieren und mittel- und langfristig die Qualität der rheumatologischen Patientenschulung zu sichern sowie kontinuierlich zu verbessern. Dies soll durch entsprechende Maßnahmen erreicht werden die auf die Strukturqualität die Prozessqualität und die Ergebnisqualität der rheumatologischen Patientenschulung ausgerichtet sind. Dies geschieht in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit Beauftragten der entsprechenden Patientenselbsthilfeorganisationen. Ziel des vorliegenden Papiers ist die interdisziplinäre Erstellung eines Instruments das in operationalisierter und allgemein nachvollziehbarer Form der Zertifizierung von rheumatologischen Schulungsprogrammen die Zertifizierung von Schulern (Trainern) sowie die Zertifizierung von Schulungseinrichtungen durch die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie ermöglicht. Wesentliche Grundlage dieser Arbeit ist die Sicherstellung der Interdisziplinarität auf allen Ebenen. Die vorliegenden Standards beziehen sich in ihren Grundsätzen auf wesentliche Vorarbeiten des Arbeitskreises Patientenschulung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (Langer 1994) und die durch die Kommission Qualitätssicherung publizierten Qualitätsmerkmale (Kommission Qualitätssicherung der DGRh 1996) berücksichtigen gleichzeitig aber auch internationale Entwicklungen (Burckhardt 1994 Lorig und Visser 1994). Das Papier formuliert die allgemeinen übergeordneten Gesichtspunkte für rheumatologische Patientenschulungsprogramme ("Rahmenstandards"). Auf der Grundlage dieser Rahmenstandards müssen für einzelne Patientenschulungsprogramme Konkretisierungen programmspezifischer Qualitätsstandards erfolgen. 1. Definitionen 1.1 Qualitäts-Standards 2 Qualitätsstandards sind gedruckte oder in anderer Form publizierte Statements die die Qualitätsansprüche formulieren. Ein Standard ist "eine normative Vorgabe qualitativer und/oder quantitativer Art bezüglich der Erfüllung vorausgesetzter oder festgelegter Qualitätsanforderungen" (GMDS Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik Biometrie und Epidenriologie e.V. 1996). 1.2 Qualitäts-Richtlinien Richtlinien sind von einer "rechtlich legitimierten Institution konsentrierte schriftlich fixierte und veröffentlichte Regelungen des Handelns oder Unterlassens die für den Rechtsraum dieser Institution verbindlich sind und deren Nichtbeachtung definierte Sanktionen nach sich zieht" (GMDS Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik Biometrie und Epidemiologie e.V. 1996). 1.3 Qualitäts-Leitlinien Leitlinien - "systematisch entwickelte Darstellungen und Empfehlungen mit dem Zweck Ärzte und Patienten bei der Entscheidung über zweckdienliche Maßnahmen der Krankenversorgung (Prävention Diagnostik Therapie und Nachsorge) unter spezifischen klinischen Umständen zu unterstützen" (AWMF 1996) - sind verbindlich lassen jedoch begründete Ausnahmen zu und haben keine rechtlichen Konsequenzen.... Schm
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