Die rentenrechtlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5/2000 S.269-279. 2000;
Abstract: Ulrike Kraus Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt am Main Das am 2. Mai 1998 von der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn unterzeichnete Abkommen über Soziale Sicherheit wurde am 10. März 2000 in Berlin ratifiziert. Das Abkommen tritt somit am 1. Mai 2000 in Kraft. Die Verfasserin hat dies zum Anlass genommen die rentenrechtlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn näher zu untersuchen. Ausgangspunkt hierfür ist das am 30. Januar 1960 zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik abgeschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik. Im Anschluss an die Darstellung seiner wesentlichen Regelungen werden die diesem Abkommen auch nach der deutschen Wiedervereinigung zur Anwendung verhelfenden Rechtsverordnungen erläutert. Abschließend werden die aus Sicht der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung wichtigsten Regelungen des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn geschlossenen Leistungsexportabkommens vom 2. Mai 1998 vorgestellt. wt
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung