Aussagekraft der medizinischen und sozialmedizinischen Beurteilung des Kurarztes im Heilbehandlungs-Entlassungsbericht der Rentenversicherung von Sabine Zwick |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 52 9/00 S. 206-208. 2000;
Abstract: J. Kleinschmidt München Die Erwartungen zum Erfolg von Medizinischen Kuren laufen bekanntlich weit auseinander. Entweder werden Kuren als omnipotente Wundertherapie angesehen wobei als ultima ratio zuvor nicht eingesetzte kurorttypische Wirkfaktoren (Stichwort Naturapotheke) ein chronisches d. h. meist schon jahrelang bestehendes Handikap nunmehr schlagartig beseitigen sollen. Oder eine Kur wird als prinzipiell wirkungsloses Freizeitvergnügen diffamiert (Stichwort Fango - Tango) das ja sowieso das chronische Leiden völlig unbeeinflusst weiterbestehen lassen wird. Dass die Realität zwischen diesen gegensätzlichen Vorurteilen liegt weisen die inzwischen bei Millionen von Kurpatienten erfassten Dokumentationen zum Kurerfolg aus wobei deren ursprünglich freie Form der Dokumentation seit den 50-er Jahren durch Vorgaben der Rentenversicherer wie auch der kassenärztlichen Abrechnungsstellen für Badearztscheine immer mehr standardisiert wurde. So muss sich derzeit am Ende eines Reha-Heilverfahrens im Kurort (stationäre Kur) der behandelnde Arzt u. a. auf eine vorgegebene Kategorisierung des unmittelbaren Kurerfolges (Ausmaß der Besserung) sowie der Arbeitsfähigkeit festlegen. Dabei ist es von Interesse wie das medizinische Entlassungsurteil (Kurerfolg) und die voraus geschätzte Einstufung der Arbeitsfähigkeit mit den realen Erfahrungen im späteren Alltag (Hafteffekt) übereinstimmen. S. Zwick hatte hierzu die Aufgabe in einer prospektiven Studie bei Kurpatienten des Reha-Klinikums Johannesbad in Bad Füssing die ärztlichen medizinischen Befundungen am Kurende der Selbstbeurteilung des Gesundheitszustandes durch die Patienten drei Monate nach einer stationären Kur gegenüberzustellen. Außerdem waren die sozialmedizinisch-prognostischen Beurteilungen der Ärzte zur Arbeitsfähigkeit in Bezug zur tatsächlichen Wiederaufnahme der Arbeit zu setzen. Nach einem - in der Arbeit nicht näher erläuterten - Zufallsprinzip wurden dazu von den konsekutiv eintreffenden Krankenkassenpatienten des Klinikums letztlich 440 Patienten (150 weiblich 290 männlich) zwischen 30 und 60 Jahren ausgewählt denen wegen eines Wirbelsäulen-(Bandscheiben)-Schadens bzw. wegen einer Gelenkserkrankung eine (zunächst) 4-wöchige stationäre Kur bewilligt worden war. Die Patienten wurden über den Zweck der Erhebungen aufgeklärt und unterschrieben eine Einverständniserklärung wonach die Kassenverwaltungen ermächtigt wurden zur späteren Auskunftserteilung über den Termin der Arbeitsaufnahme nach der Kur. ... wt
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