Alterssicherung in Korea und Rentenreform 1998 |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 9/2000 S. 597-607. 2000;
Abstract: Prof. Dr. Sangho Kim Department of Economics and Trade Kwangdong University Naigokolong Kangreung Kangwondo 210-701 South Korea Zusammenfassung Die gesetzliche Rentenversicherung in Korea wurde erst im Jahre 1988 eingeführt und in mancher Hinsicht nach dem Vorbild des deutschen Systems aufgebaut. Jedoch verfolgt Korea anders als Deutschland im Prinzip das kapitalgedeckte System. Angesichts der in Zukunft zu erwartenden Finanzierungskrise die auf die hohen Leistungen im Vergleich zu den Beitragssätzen zurückzuführen ist wurde Ende 1998 eine Rentenreform durchgeführt. Bezüglich der Finanzierung enthält die Rentenreform 1998 vier wichtige Komponenten. Erstens wird das Rentenniveau für die Personen mit 40 Versicherungsjahren von 70 % auf 60 % gesenkt. Zweitens wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Drittens werden zur Erhöhung der Rendite die Kredite an den Staat zu den festen Zinssätzen des Staatspapiers vergeben. Viertens soll der Minister für Gesundheit und Sozialordnung alle fünf Jahre einen allgemeinen Plan über die Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Projektionen der langfristigen Finanzlage und der Beitragssatzänderung machen. Bezüglich der Rentenreform 1998 ist zunächst positiv zu bewerten dass Korea angesichts der in den 2030er Jahren zu erwartenden Finanzierungskrise bereits 1998 eine Rentenreform durchgeführt hat. Trotz dieser Leistung ist die Rentenreform 1998 unzureichend zu bewerten weil die langfristige Finanzierungskrise dadurch nicht endgültig beseitigt werden kann. wt
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