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December 2024

Rentenreformpolitiken in OECD-Ländern; Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 3-4/2000 S. 188-209. 2000;

Abstract: Karl Hinrichs Zentrum für Sozialpolitik Universität Bremen Bremen Zusammenfassung Die Alterssicherungssysteme in OECD-Ländern lassen sich im wesentlichen nach zwei Grundmustern unterscheiden. Das eine Muster repräsentiert Länder die bis zum Ende der sechziger Jahre den Kern der Alterssicherung als beitragsfinanzierte verdienstbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung gestaltet haben. Das andere Muster der Einkommensverstetigung schließt Länderein in denen ein etabliertes Grundrentenmodell durch kapitalgedeckte Betriebsrentensysteme mit (annähernd) universellem Deckungsgrad aufgestockt wurde. Analysiert werden die Reformmaßnahmen die in den dem erstgenannten Grundmuster zugehörigen Ländern während der vergangenen anderthalb Jahrzehnte angesichts aktueller oder künftig erwarteter Finanzierungsprobleme ergriffen wurden. Es lassen sich mehrere gemeinsame Entwicklungstrends identifizieren wofür insbesondere das begrenzte politische Handlungsrepertoir für inkrementale Anpassungen der öffentlichen Alterssicherungseinrichtungen an die in allen Ländern stattfindende Umschichtung der Altersstruktur verantwortlich ist. Diese Reformmaßnahmen laufen jedoch nicht auf eine Konvergenz der beiden Grundmuster hinaus und auch innerhalb der Gruppe der "Sozialversicherungs-Länder" lässt sich eine deutliche Angleichung nicht feststellen. Die Reformen der Gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik ab Mitte der neunziger Jahre weichen von früheren und auch von Reformentscheidungen in anderen Ländern dieser Gruppe dahingehend ab dass sie nicht auf einem breiten politischen Konsens fußten sondern allein von den Regierungsparteien durchgesetzt wurden. Die Aushandlung von kontraktiven Anpassungsmaßnahmen und die Zustimmung von weiteren gesellschaftlichen Akteuren über die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten hinaus sind offenbar Kriterien dafür inwieweit beschlossene Maßnahmen längerfristige Stabilität erlangen sowie bei den Adressaten vertrauensfördernde Wirkung entfalten. wt


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