Contra: Bedürftigkeitsorientierte Mindestsicherung |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8-9/99 S. 480-493. 1999;
Abstract: Prof. Dr. Franz Ruland Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt am Main 1. Die Überlegungen der Bundesregierung Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 1999 Eckpunkte zur Rentenstrukturreform verabschiedet die zwischenzeitlich von den Koalitionsfraktionen und z. B. auch von dem Parteirat der SPD gebilligt worden sind. Sie sehen u. a. eine bedürftigkeitsorientierte und steuerfinanzierte soziale Grundsicherung vor. In den Eckpunkten heißt es: 1. Zur Vermeidung von Altersarmut wird eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung eingeführt die aus Steuern finanziert wird. Anspruch auf die soziale Grundsicherung haben alle Personen ab 65 sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähige unabhängig vom Bezug einer Rente. 2. Die soziale Grundsicherung entspricht in pauschalierter Form der Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe. Daneben bleibt die Hilfe in besonderen Lebenslagen bestehen. Für Grundsicherungsberechtigte wird der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder ausgeschlossen. 3. Den Grundsicherungsberechtigten wird der Weg zum Sozialamt erspart: Die soziale Grundsicherung wird von den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Ihre Kosten werden vom Bund getragen. Dazu wird ein Teil des Aufkommens aus der Öko-Steuerreform verwendet. In einem "Argumentationspapier" wird dieser Vorschlag als erster Schritt zur Einführung einer steuerfinanzierten bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung gewertet. Die Geldleistungen der sozialen Sicherungssysteme sollen durch steuerfinanzierte Zusatzleistungen so ergänzt werden daß in einem ersten Schritt für Personen über 65 Jahre und für dauerhaft erwerbsunfähige Personen die Inanspruchnahme von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz überflüssig wird. Das "neue Element" soll die beitragsbezogene Lebensstandardsicherung nicht ersetzen sondern ergänzen. Dadurch soll älteren Menschen der Gang zum Sozialamt erspart werden. Um dieses Ziel zu erreichen soll die Durchführung der sozialen Grundsicherung in die vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme integriert werden d. h. die aufstockende Hilfe soll "in der Regel" für ältere und dauerhaft erwerbsunfähige Menschen direkt vom Rentenversicherungsträger ausgezahlt werden. Damit werde die Rentenversicherung "armutsfest" gemacht. Außerdem werde die verschämte Altersarmut bekämpft die entsteht weil ältere Menschen die ihnen zustehende Sozialhilfe nicht beim Sozialamt beantragen. Der Export in andere EU-Staaten könne durch eine Ergänzung der entsprechenden EU-Verordnung ausgeschlossen werden. Angaben über die Kosten der Grundsicherung werden in beiden Papieren keine gemacht. 2. Argumente gegen eine bedarfsorientierte Grundsicherung Vorschläge eine bedürftigkeitsorientierte Grundsicherung in der Rentenversicherung einzuführen sind nicht neu. ... wt
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