Konsolidierungsmaßnahmen im Rentenversicherungsrecht contra Grundrechtsschutz? |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7/99; S. 393-405. 1999;
Abstract: Prof. Dr. Volker Neumann Rostock Das BVerfG unterstellt seit knapp 20 Jahren Rentenansprüche und -anwartschaften dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG. Zwar hat dieser Grundrechtsschutz gegen Konsolidierungsmaßnahmen des Gesetzgebers bisher keine nennenswerten Konsequenzen gezeitigt. Das Rentenreformgesetz 1999 zeigt jedoch daß das nicht so bleiben muß. Gegen zwei Regelungen dieses Gesetzes nämlich gegen die Beseitigung des Berufsschutzes und die Einführung des Demographiefaktors bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der Eingriff in den Berufsschutz ist keine Inhalts- und Schrankenbestimmung sondern eine Enteignung die mangels einer Entschädigungsregelung rechtswidrig ist. Selbst wenn entgegen allen dogmatischen Regeln der Eigentumsgarantie eine Inhalts- und Schrankenbestimmung angenommen würde könnte der Eingriff aus zwei Gründen nicht gerechtfertigt werden. Erstens ist die Prognose des Gesetzgebers unrealistisch die durch die Beseitigung des Berufsschutzes herbeigeführte Senkung der Lohnnebenkosten werde bestehende Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Zweitens ist die entzogene Eigentumsposition von so erheblichem Gewicht daß der Entzug nicht durch die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele gerechtfertigt werden kann und deshalb unzumutbar ist. Auch der Demographiefaktor wäre ein unangemessener Eingriff in das rentenrechtliche Eigentum wenn er - was hier ungeprüft unterstellt wird - das Eckrentenniveau auf die Sozialhilfeschwelle herabdrückt. ___MH
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