Flexible Anwartschaftszeiten zum Ausgleich bei unsteten Versicherungsverläufen |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8-9/99 S. 529-536. 1999;
Abstract: Rudolf Dederer Helmut Stahl Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt am Main Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sollen die Versicherten vor allem im Alter wirtschaftlich absichern. Die Höhe der Rente hängt dabei maßgeblich von der Höhe und der Dauer der geleisteten Beiträge ab. Es ist unbestritten daß die durchschnittlichen Renten nach einem "erfüllten Arbeitsleben" (langjährige Versicherungsbiographie mit mindestens durchschnittlichen Beiträgen) ein Niveau haben das Altersarmut ausschließt. Die Kritik an den unzureichenden Rentenhöhen bezog sich in den letzten Jahren deshalb auch stets auf die Renten von Personen mit kurzem Versicherungsleben oder überwiegend geringen Beiträgen meist aus Teilzeitarbeit Dabei wird vielfach für die Zukunft unterstellt daß die Erwerbsbiographien der Versicherten in zunehmendem Maße Brüche und Instabilitäten aufweisen werden die Defizite in der Altersversorgung zur Folge hätten. Deshalb sei eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Ziel einer Verbesserung der sozialen Absicherung von diskontinuierlichen Erwerbsverläufen erforderlich. Ausgehend von der These der Zunahme unsteter Erwerbsbiographien deren Richtigkeit hier nicht diskutiert werden soll stellt sich deshalb die Frage ob es Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung sein sollte eine bessere Absicherung dieser Versicherungsverläufe oder niedriger Arbeitsverdienste aus Teilzeitarbeit zu übernehmen. Das Modell "Flexible Anwartschaften" Im Hause der BfA ist ein Vorschlag ausgearbeitet worden wie durch sog. "flexible Anwartschaften" Lücken im Versicherungsleben geschlossen oder Niedriglöhne aufgestockt werden können. Lücken im Versicherungsleben sollen soweit es sich nicht um Zeiten in einem anderen Versorgungssystem (z. B. Beamte oder berufsständische Versorgung) oder um Zeiten einer Beschäftigung im Ausland handelt durch zusätzliche Entgeltpunkte geschlossen werden. Die Anzahl der möglichen zusätzlichen Entgeltpunkte richtet sich nach der Anzahl der Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung. Die Höhe der Pflichtbeiträge soll dabei keine Rolle spielen. Der Vorschlag geht davon aus daß maximal 5 zusätzliche Entgeltpunkte erworben werden können und für je einen Entgeltpunkt ein Jahr Lücke geschlossen wird. Bei Versicherten die weniger als fünf Jahre Lücken in ihrem Versicherungsleben haben sieht der Vorschlag vor sog. Niedriglöhne mit den zusätzlichen Entgeltpunkten aufzuwerten. Dabei sollen Verdienste die weniger als 0 0833 Entgeltpunkte pro Monat ergeben auf diesen Wert aufgestockt werden wobei bei den zeitlich frühesten Monaten begonnen wird bis die "erarbeiteten" zusätzlichen (maximal 5) Entgeltpunkte aufgebraucht sind. ... wt
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