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November 2024

Die Rehabilitationsbegutachtung für sozialmedizinische Gutachter - ein Diskussionsbeitrag zur Qualitätssicherung

Journal/Book: Rehabilitation 1999; Nr. 2 (38 Jg.): S. 107 - 126. 1999;

Abstract: Dr. Winfried Hackhausen Vorsitzender der Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement der DGSMP Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt Seit einigen Jahren haben die Anstrengungen um eine systematische Qualitätssicherung in der Rehabilitation und ein umfassendes Qualitätsmanagement erheblich zugenommen. Als wegweisend kann das 1994 von der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführte Qualitätssicherungsprogramm für die medizinische Rehabilitation genannt werden (vgl. Supplement 1/1998 dieser Zeitschrift). Auch die Qualitätssicherung in der sozialmedizinischen Begutachtung Grundlage aller wichtigen Leistungsentscheidungen der Rehabilitations- bzw. Sozialleistungsträger erhält eine immer größere Bedeutung. Sie ist Grundlage einer einheitlichen Rechtsanwendung und einer bedarfsgerechten Leistungsgewährung. Die bisherigen Aktivitäten waren vorwiegend auf trägerspezifische Maßnahmen bezogen. Derzeit ist die Entwicklung besonders auf trägerübergreifende Maßnahmen und Abstimmungen ausgerichtet. Eine trägerübergreifend orientierte Qualitätssicherung in der sozialmedizinischen Begutachtung ist nicht nur eine notwendige sondern zugleich auch komplexe Aufgabe. Dies liegt zunächst daran daß die sozialmedizinischen Aufgaben sehr unterschiedliche Leistungsformen - von der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und Frührente bis zu verschiedenen Versorgungsleistungen und der Pflege - umfassen. Mit ihnen sind zugleich unterschiedliche sozialmedizinische Anspruchsvoraussetzungen und Zielsetzungen verbunden die sich in Art und Umfang der sozialmedizinischen Begutachtung niederschlagen. Hinzu kommt daß das Rehabilitationsrecht in den verschiedenen Leistungsbereichen begrifflich bisher noch nicht konsequent einheitlich geregelt ist. Dies hat zur Folge daß das Leistungsrecht unter dem Begriff der Rehabilitation teilweise unterschiedliche Sachverhalte subsumiert und spezifische Ziele der Rehabilitation zum Teil auch anderen Leistungsbereichen zugeordnet sind. Eine wichtige Aufgabe einer trägerübergreifenden Qualitätssicherung in der sozialmedizinischen Begutachtung hat zusätzlich zwei Bezugsebenen zu berücksichtigen: die internationale Entwicklung auf dem Gebiet der Rehabilitation sowie die Entwicklung von wissenschaftlich begründeten Assessmentverfahren zur Diagnostik und Bewertung des individuellen Rehabilitationsbedarfs. ... hf


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