Die Petersberger Steuervorschläge - ein Modell zur systemgerechten Besteuerung von Alterseinkünften? |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 3-4/98 S. 166-178. 1998;
Abstract: Karben Zusammenfassung Der Auftrag für eine systemgerechte Besteuerung von Alterseinkünften zu sorgen geht bereits auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.1980 und vom 24.06.1992 zurück. Trotz verschiedenster Reformvorschläge in der Literatur hat der Gesetzgeber bisher keine Neuordnung in diesem Bereich umgesetzt. Aktualität ergibt sich aus einer Richtervorlage des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland Pfalz an das Bundesverfassungsgericht die angesichts der bisher ausgebliebenen Reform von der Nichtigkeit der Regelungen zu der Pensionsbesteuerung ausgeht. In den Steuerreformplänen der Bundesregierung die im wesentlichen auf die sogenannten "Petersberger Steuervorschläge" zurückzuführen sind sind nun wesentliche Veränderungen für den Bereich der Besteuerung der Alterseinkünfte vorgesehen. Nach Aussage des Bundesfinanzministers Waigel erfolgten diese Änderungsvorschläge auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Annäherung der Besteuerung von Renten und Pensionen. Es stellt sich daher die Frage ob diese Vorschläge in der Lage sind den verfassungsgerichtlichen Auftrag hinsichtlich der Neuordnung der Besteuerung von Alterseinkünften zu erfüllen. Im Rahmen einer eingehenden Untersuchung der einzelnen Reformvorschläge wird aufgezeigt daß die in den Petersberger Steuervorschlägen verfolgten Reformvorstellungen unter Beachtung verfassungsrechtlicher sowie steuersystematischer Vorgaben kein Modell für eine systemgerechte Besteuerung von Alterseinkünften darstellen. Vielmehr erscheint ein System geboten das den begrenzten Abzug von typischen Altersvorsorgeaufwendungen mit einer reinen Ertragsbesteuerung von Alterseinkünften kombiniert. ___MH
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