Stationäre ambulante und mobile Rehabilitation im Vergleich |
Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 135-136 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;
Abstract: Rehabilitationszentrum Bethesda der Kreuznacher Diakonie Ambulante auch mobile Rehabilitation müßte den gleichen Qualitätsstandards (Struktur Prozeß Ergebnisse) wie stationäre Rehabilitation genügen eine regelmäßig erhobene Forderung in der Diskussion um die Versorgungsalternative stationäre-ambulante Rehabilitation. Ist diese Prämisse richtig? An drei verschiedenen Rehabilitationseinrichtungen einer typischen Rehabilitationsklinik (Belegung durch den Rentenversicherungsträger und die Gesetzlichen Krankenkassen) einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung (Institutsambulanz Rehamedizinischer Dienst Orthopädie) und einem Mobilen Rehabilitationsdienst die nacheinander und unabhängig voneinander am selben Ort aufgrund eines nachgewiesenen Bedarfes errichtet wurden wird diese Frage anhand folgender Kriterien untersucht: Behandelter Personenkreis (Disability Handicap) Arbeitsweise Rehabilitationsplan psychosoziales Setting. Ergebnisse 1. Obwohl vorrangig auf Erkrankungen der Bewegungsorgane gerichtet unterscheidet sich der Personenkreis im Hinblick auf lmpairment Disability Handicap und entsprechendem Hilfebedarf in allen drei Einrichtungen erheblich voneinander. 2. Die Arbeitsweise aller drei Einrichtungen ist sehr unterschiedlich. Stationäre Behandlung mit hoher Behandlungsfrequenz einzelner Behandlungstechniken und -disziplinen in der Klinik. Beratung Koordination geringe Behandlungsfrequenz langjährig/kontinuierliche Betreuung in der Ambulanten Einrichtung geringe Behandlungsfrequenz unter Einbeziehung des Milieus mit transdisziplinärem Ansatz in der Mobilen Rehabilitation. 3. In allen drei Einrichtungen werden unterschiedliche Ziele verfolgt und erreicht. 4. Das soziale und interaktive Setting ist außerordentlich unterschiedlich vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Helfern Kooperation mit Angehörigen Gesprächs- und konkrete Kooperationsform. Schlußfolgerung Statt ambulante Rehabilitation auf Struktur- Prozeß- und Ergebnisqualität der stationären Reha zu verpflichten sollte die Bedarfsgerechtigkeit stationärer und nichtstationärer Versorgungsangebote geprüft werden da ambulanter und mobiler Rehabilitationsdienst einen eigenständigen Beitrag zur Rehabilitation solcher Patientengruppen leisten deren Rehabilitationsbedarf im stationären Kontex nicht ausreichend befriedigt wird oder werden kann bzw. die stationäre Rehabilitation nicht erhalten können oder wollen. Eine rehabilitationsmedizinische Ambulanz (Schwerpunkt Orthopädie) und ein Mobiler Rehabilitationsdienst sind notwendig als nichtstationäre Rehabilitationsangebote für eine definierte Region. ___MH
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