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November 2024

Kindererziehungszeiten besser bewertet

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 1-2/98 S. 71-78. 1998;

Abstract: Frankfurt am Main Zusammenfassung Mit dem Rentenreformgesetz 1999 hat der Gesetzgeber - dem Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts folgend - die Anrechnung von Kindererziehungszeiten verbessert. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten wird in den Jahren von 1998 bis 2000 schrittweise von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittsentgelts angehoben. Außerdem werden Kindererziehungszeiten zusätzlich zu bereits vorhandenen zeitgleichen Beitragszeiten bis zur Beitragsbemessungsgrenze angerechnet. Die Kindererziehung wird in der Rentenversicherung auf diese Weise stärker als bisher berücksichtigt. Damit wird die große Bedeutung die die Kindererziehung für den Fortbestand des Generationenvertrages und für die Aufrechterhaltung der Generationensolidarität hat vom Gesetzgeber anerkannt. ___MH


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