Fremdrentenrecht nachgebessert |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 1-2/98 S. 97-104. 1998;
Abstract: Frankfurt am Main Zusammenfassung Das Fremdrentenrecht wird durch das Rentenreformgesetz 1999 an drei Punkten nachgebessert: Zukünftig werden auch Zeiten des Wehr- oder Ersatzdienstes in den Herkunftsgebieten sowie die Kindererziehungszeiten um einen pauschalen Abschlag von 40 Prozent gemindert. Für die Begrenzung der Rentenhöhe bei Zuzug nach dem 6. Mai 1996 hat der Gesetzgeber endlich eine Verteilungsregelung für Berechtigte die mehrere Renten beziehen in das Gesetz aufgenommen. Schließlich wurde das Fremdrentenrecht an die neuesten politischen Gegebenheiten in den mittel- und osteuropäischen Staaten angepaßt. ___MH
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