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December 2024

Die soziale Sicherung für den Fall der Invalidität in der Russischen Föderation

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7-8/98 S. 523-536. 1998;

Abstract: 1 Gesetz .Über die staatlichen Renten in der RSFSR" vom 20.11.1990 Vedomosti RSFSR 1990 Nr.27 Pos.351. Das Gesetz wurde seither vielfach revidiert; im Folgenden wird es zitiert als "Rentengesetz". 2 Das neue Gesetz löst die Gesetze von 1956 und 1964 ab. Die als diskriminierend empfundene Schlechterstellung der Kolchosarbeiter gegenüber anderen Arbeitern und Angestellten wird eliminiert eine Abhängigkeit der Höhe der Renten von der Dauer der Arbeitstätigkeit geschaffen. eine regelmäßige Indexierung vorgesehen Sozialrenten eingeführt und die Mindestrente auf das Niveau des Existenzminimums festgelegt. Zudem wird 1991 ein vom Staatsbudget unabhängiger Rentenfonds institutionalisiert; vgl. zu den Neuerungen Ella Frenkel Modernisierung der Rentenversicherung in Rußland ZIAS 1998 Heft 1 S. 46-53 E. N. Dobrochotova Das sowjetische Recht der sozialen Sicherheit (russisch) Sankt Petersburg 1992 S. 50 N.E Polezavaja Alles über Renten: Fragen und Antworten; Grundlegende Normativakte (russisch) Moskau 1992 S. 3. 3 SZRF (Sobranie Zakondatel'stva Rossijsskoj Federacii) 1995; Nr. 48 Pos. 4563. 4 SZRF 1995; Nr. 32 Pos. 3198: im folgenden: Invaliditätsgesetz. 5 Vgl. insbesondere Art. 7 der Verfassung von 1993: "Die Russische Föderation ist ein sozialer Staat dessen Politik darauf gerichtet ist die Bedingungen für ein würdiges Leben und die freie Entfaltung des Menschen zu gewährleisten. In der Russischen Föderation werden Arbeit und Gesundheit der Menschen geschützt ein garantierter Mindestlohn festgesetzt die staatliche Unterstützung der Familie der Mutterschaft Vaterschaft und Kindheit der Invaliden und älteren Bürger gewährleistet das System der sozialen Dienste entwickelt sowie staatliche Renten Unterstützungen und andere Garantien sozialen Schutzes festgesetzt." 6 Abgedruckt SZRF 1995 Nr. 5 Ps.416; Ergänzung am 16.6.1997 (SZRF 1997 Nr. 25 Pos. 2936); Fristverlängerung am 13.8.1997 (SZRF 1997 Nr. 34 Ps. 3972). 7 Vladimir Torlopov Sozialer Schutz der Invaliden (russ.) Celovek i trud 1997. Heft 7 S. 70 f; V Dolotin Internationaler Tag der Invaliden Sozial´noe obespecenie 1998 Heft 1 S. 5 ff; a.A. M. Korobov M. Kadyskin Professionelle Betreuung der Bevölkerung: eine neue Etappe Social´noe obespecenie 1998. Heft 2. S-24 ff Zusammenfassung Das Recht der sozialen Sicherheit in der Russischen Föderation befindet sich gegenwärtig im Umbruch. In besonderem Maße gilt dies für die Regeln die das Risiko der Invalidität betreffen da sie an der Schnittstelle verschiedener Sicherungssysteme liegen. Sie sind Gegenstand der aktuellen umfassenden Reform des Rentensystems werden aber auch von den Reformen im Bereich der Krankenversicherung sowie der Ausgrenzung einer Arbeitsunfalls- und Berufsunfähigkeitsversicherung tangiert. Entscheidend ist zudem daß gegenwärtig ein neues Behindertenkonzept entwickelt wird dessen wesentlicher Ansatzpunkt ist Invalidität nicht wie bisher lediglich als Phänomen der Arbeitsunfähigkeit zu verstehen das abgestufte finanzielle Kompensationen je nach der Schwere des Zustands des Betroffenen erforderlich macht sondern das gesamte für Invalide abweichend von der gesunden Bevölkerung gestaltete Lebensumfeld mit zu berücksichtigen und das Schwergewicht auf Hilfsmaßnahmen auf Rehabilitation und Integration zu legen. Die gegenwärtig geltenden rechtlichen Regelungen stammen aus verschiedenen Abschnitten der Reformtätigkeit in der Russischen Föderation: das Rentengesetz datiert aus dem Jahr 19901 und damit der Anfangsphase der Umgestaltungen - der sowjetische Ansatz wird reformiert aber kein genuin neues auf marktwirtschaftlichen Ansätzen basierendes System geschaffen 2 die Gesetze "Über den Schutz der Invaliden in der Russischen Föderation"3 und "Über die soziale Versorgung der älteren Bürger und Invaliden"4 werden dagegen erst 1995 erlassen zu einer Zeit als es nach Inkrafttreten der Verfassung gilt grundlegende Postulate im sozialen Bereich einzulösen5 und von seiten des Staates die Bereitschaft zu zeigen den Übergang zur Marktwirtschaft durch Maßnahmen für die besonders benachteiligten Gruppen sozial abzufedern. In diesem Zusammenhang ist auch das ebenfalls 1995 ausgearbeitete Programm "Sozialer Schutz der Invaliden" zu sehen in dem der Rahmen für die Weiterentwicklung des gesamten Rechtskomplexes vorgegeben wird.6 Aufgrund fehlender Ausführungsbestimmungen insbesondere aber aufgrund finanzieller Engpässe handelt es sich aber bei den neuen Regelungen zur Invalidität im wesentlichen nur um "law in the books"7. Weder das physische Existenzminimum noch eine medizinische Grundversorgung der Invaliden kann als vom Staat gesichert gesehen werden. ___MH


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