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December 2024

Alterssicherung: Landesbericht Österreich letzte Gesetzesänderungen1

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7-8/98 S. 402-412. 1998;

Abstract: 1 Schriftliche Wiedergabe eines am 10. März 1998 in Bad Homburg (Deutschland) vor der VDR-Selbstverwaltung gehaltenen Vortrages. 2 1998 sind das 42.000 ATS bzw. ca. 5.835 DM. Zusammenfassung Das österreichische Alterssicherungssystem beruht wie das deutsche im wesentlichen auf der gesetzlichen und umlagenfinanzierten Pensionsversicherung. Anders als in der Schweiz kommt der betrieblichen und individuell privaten Altersvorsorge keine allzu große Bedeutung zu (s. URL Wifo). Deren Ansprechpartner sind in erster Linie jene Personen die gegenwärtig mehr als die Höchstbeitragsgrundlage verdienen.2 Nach allgemeiner Einschätzung trifft das derzeit auf ca. 10 bis 15 % der österreichischen Arbeitnehmer zu. In einer im Spätherbst 1997 in Österreich durchgeführten Meinungsbefragung haben 85 % der befragten Menschen der privaten Altersvorsorge im Verhältnis zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich nur eine Ergänzungsfunktion zugesprochen wobei die Zahl derer die davon schon Gebrauch machen zwischen 20 bis 25 % liegen soll. Längerfristig hält daher auch die Mehrzahl der Befragten die gesetzliche Pensionsversicherung für sicherer. Als Sicherheitsgarantie wird häufig die Tatsache vorgebracht daß letztendlich der Staat hinter dem System der gesetzlichen Alterssicherung stehe und daher auch künftig die Pensionszahlungen gewährleiste (vgl. Feistritzer (ö) SoSi 1998). Ende 1996 waren in Österreich knapp über drei Millionen Menschen pensionsversichert. Der Großteil davon (ca. 2 7 Millionen) sind Unselbständige also Arbeiter und Angestellte. Im Monat werden etwas weniger als 1 9 Millionen Pensionen ausbezahlt. Knapp mehr als 50 % davon sind Alterspensionen. Acht von zehn Personen die in der zuvor angesprochenen Umfrage zum gegenwärtigen Alterssicherungssystem befragt wurden bezeichneten die soziale Absicherung im Alter in Österreich für sehr gut. Verglichen mit dem Ausland ist es ihrer Ansicht nach besser zumindest aber gleich gut wie im übrigen Europa. Allerdings ist dieses wie auch jedes andere mit ihm vergleichbare - System in den letzten Jahren unter einen starken Druck geraten. Die Hauptverursacher sind die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und der Altersaufbau in der Bevölkerung. Konkret geht es um das Phänomen der Altersarbeitslosigkeit die Zunahme neuartiger Beschäftigungsformen (Stichwort: "atypische Arbeitsverhältnisse") die Explosion der Zahl von geringfügig Beschäftigten und die längere Lebenserwartung der PensionsbezieherInnen. Nur eine Zahl: 1994 gab es in Österreich cirka 128.000 geringfügig Beschäftigte. Im Jahr 1997 ist diese Zahl auf rund 170.000 angestiegen. Unter Berücksichtigung dieser sozio-ökonomischen Veränderungen wird überall - nicht nur in Österreich - über die Rolle der sozialen Sicherheit insbesondere über die gesetzliche Pensionsversicherung und deren Finanzierung in Zukunft nachgedacht. Die Menschen wollen wissen ob das gewohnte Alterssicherungssystem Schutz wie heute auch morgen insbesondere für die jüngere Generation bietet. Das jüngste Ergebnis dieses Nachdenkprozesses ist in Österreich das mit 1. Jänner 1998 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz (ASRÄG s. BGBI. I 1997/139). Die von ihm im Leistungsrecht vorgesehenen Änderungen werden zum Großteil jedoch erst für Pensionen wirksam die ab dem Jahr 2000 neu zuerkannt werden. Außerdem gibt es eine Reihe von Übergangsregelungen die bis zum Jahr 2020 reichen. ___MH


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