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December 2024

Die Entscheidung über das Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit in der Massenverwaltung unter Einsatz des Systems der "Frankfurter Sonnenuhr"

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 3-4/98 S. 209-216. 1998;

Abstract: Berlin Zusammenfassung Der Forderung des BSG folgend ein typisierendes/pauschalierendes Verfahren bei der Entscheidung über das Vorliegen von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit einzusetzen und dabei eine übersichtliche Gegenüberstellung des positiven und negativen med. Restleistungsvermögens aufzuzeigen hat der Verfasser Anfang 1995 ein System entwickelt mit dem diese sozialgerichtliche Forderung abgedeckt wird. Das nachstehend aufgezeigte Programm "Frankfurter Sonnenuhr" stellt ein Arbeitsmittel dar welches nicht nur den Arbeitsablauf in den Verwaltungen (der Rentenversicherungsträger auch der Sozialgerichte) entscheidend verkürzt sondern auch - wenn bundesweit genutzt - und zentral gepflegt (s. nachstehend) zur einheitlichen Anwendung des Sozialversicherungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland beiträgt. Besonders interessant wäre in diesem Zusammenhang ein gemeinsamer "Pool" der von den Sozialgerichten und den Rentenversicherungsträgern "gefüttert" würde. Kontakte zu einer solchen Durchsetzung wurden vom Verfasser aufgenommen. Auch eine Nutzung der "Frankfurter Sonnenuhr" durch involvierte Rechtsanwälte oder Rentenberater wäre im Zuge einer Beratung der Bevölkerung zur schwierigen Materie des BU-/EU-Rechts "im Vorfeld" von Nutzen. Die aktuelle Entwicklung zur "Erwerbsminderungsrente" (RRG ´99) wird voraussichtlich in der ab dem Jahr 2000 zur Verfügung stehenden " Frankfurter Sonnenuhr 2000" umgesetzt werden (als Update zur jetzt aktuellen Programmversion der "Frankfurter Sonnenuhr"). ___MH


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