Auswirkungen des Modellversuches "Flexible Reha" der LVA-Rheinprovinz auf die Verweildauer |
Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 248-249 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;
Abstract: Klinik Lohrey Rehabilitationsklinik für Innere Medizin. Rheumatologie und Orthopädie Das Arbeitsrechtliche Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bescherte uns unter anderem eine Verkürzung der Dauer stationärer Rehabilitationsmaßnahmen. Bis dahin wurden jedoch bereits in der Klinik Lohrey im Rahmen eines Modellprojektes der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz seit September 1992 nahezu 2000 Rehabilitanden mit muskuloskelettalen Leiden betreut mit einer Kostenzusage für die stationäre Heilbehandlung von nur drei Wochen. Verlängerungen waren seitens des Kostenträgers nur um eine Woche möglich. Retrospektiv wird der Auswirkung auf die Verweildauer nachgegangen bei allen Rehabilitanden und gesondert bei den beiden Gruppen mit drei- oder vierwöchig bewilligter Heilbehandlungsdauer. Im Beobachtungszeitraum vom 1.1.1993 bis zum 30.6.1996 wurden 1467 Rehabilitanden zu einem dreiwöchigen stationären Heilverfahren wegen muskuloskelettaler Leiden aufgenommen. Die Kostenzusage erfolgte im Rahmen des sogenannten Verwaltungsverfahrens. Eine Verlängerung der Heilbehandlungsdauer war aus unserer Sicht bei 720 Rehabilitanden (48 7%) erforderlich. Im selben Zeitraum wurden von 2716 Rehabilitanden für ein vierwöchiges Heilverfahren 225 (8 3%) um eine Woche und 144 (5 3%) um zwei Wochen verlängert. Vor dem Modellprojekt "Flexible Reha" waren vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1992 von 4243 Rehabilitanden 489 (11 5%) um eine und 442 (10 4%) um zwei Wochen verlängert worden. Die Verweildauer aller Versicherten der LVA-Rheinprovinz wurde von 1989 an mit fast 30 Tagen gesenkt auf derzeit 26.9 Tage. Hierzu trägt sicherlich das Modellprojekt wesentlich bei. Jedoch wurde auch gleichzeitig bei den übrigen Heilverfahren eine Senkung der Verweildauer auf zuletzt 28 3 Tage herbeigeführt. Die Festlegung der Heilverfahrensdauer im Verwaltungsverfahren im Rahmen der Flexibilisierung stationärer Heilverfahren führte logischerweise zu einer Verkürzung der Gesamtverweildauer der Rehabilitanden in unserer Klinik. Die Betreuung von Patienten mit unterschiedlicher Kostenzusage bewirkte jedoch gleichzeitig über eine Reduzierung von Heilverfahrensverlängerungen indirekt auch eine Verkürzung der Verweildauer bei vierwöchiger Kostenzusage. Ursächlich kann dies bedingt sein durch einen Rückgang der Anspruchshaltung der Rehabilitanden die erleben daß andere mit einer dreiwöchigen Behandlungsdauer auskommen müssen. Andererseits kann von einem kritischeren Gebrauch von Heilverfahrensverlängerungen durch die Ärzte ausgegangen werden. Intensivierungen therapeutischer Konzepte als weiterer Grund erscheinen uns ebenfalls denkbar. Auswirkungen auf die Dauer von Heilverfahren mit der herkömmlichen Bewilligung für vier Wochen waren nicht erwartet worden und wurden auch nach unserem Kenntnisstand von Experten nicht diskutiert. Von Verkürzungen der Heilverfahrensdauer wurde im Beobachtungszeitraum nur selten Gebrauch gemacht. ... ___MH
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