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November 2024

Rehabilitationspotentiale in der Pflegeversicherung

Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 282-284 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12. März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;

Abstract: 1Sozial- und Wirtschaftswiss. Fakultät (Demographie) Universität Bamberg. 2Bayerischer Forschungsverbund Public Health München/Bamberg 3Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Bayern München Einführung Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurde vom Gesetzgeber beauftragt nach medizinischen und pflegerischen Kriterien die Begutachtung von Anträgen auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vorzunehmen. Nach § 18 Abs. 1 SGB XI soll dabei auch die Möglichkeit der Rehabilitation geprüft werden (Igl 1995) da vor Einführung der Pflegeversicherung präventive und rehabilitative Maßnahmen im Bereich der Pflege völlig unzureichend waren (Dahlem 1993). Politisches Ziel ist der Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" der neben seiner sozialen Komponente auch den Gedanken in sich trägt einer Kostenexpansion in der Pflegeversicherung vorzubeugen. Bislang wurde den Rehabilitationsempfehlungen in den MDK-Gutachten in der öffentlichen Diskussion nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. So ist noch weitgehend ungeklärt ob und wie die Reha-Empfehlungen genutzt werden bzw. zu nutzen sind. Die Auswertung der Rehabilitationsempfehlungen der MDK-Gutachten ist aber von Bedeutung für die Beantwortung der Frage ob sich Pflegebedürftigkeit nicht durch rehabilitative Maßnahmen vermeiden oder verkürzen ließe und letztlich eine Reduktion der finanziellen Konsequenzen für die Pflegeversicherungsträger erreicht würde. Daten und Methode Grundlage der Untersuchung sind alle statistisch erfaßten Gutachten des MDK in Bayern des Jahres 1996 zu Anträgen auf Leistungen nach PflegeVG (n = 191105) wobei nicht zwischen Erst- Folge- oder Widerspruchsgutachten unterschieden wurde. Für diese Untersuchung wurden ausschließlich die Antragsteller berücksichtigt deren Antrag vom MDK positiv beschieden wurde. Das Reha-Potential der Antragsteller würde dabei größer ausfallen wenn zusätzlich die abgelehnten Fälle berücksichtigt würden. bei denen 20 9 Prozent von den MDK-Gutachtern sog. Präventionsempfehlungen erhielten. Ergebnisse Von allen im Jahre 1996 statistisch erfaßten Pflegegutachten des MDK in Bayern wurden 20 4 Prozent abgelehnt. Die Mehrzahl der positiv beschiedenen Gutachten erhielt Leistungen der Pflegestufe I wobei die Ergebnisse nach Geschlecht Alter sowie stationären und häuslichen Leistungen erheblich differieren. Antragsteller zur Pflegeversicherung haben zu einem relativ großen Teil bereits eine "Rehabilitationsgeschichte" hinter sich. Bei positiv eingestuften Anträgen wird eine zusätzliche Rehabilitationsempfehlung durch den MDK in der Regel nur dann gegeben wenn nicht bereits zuvor - mehr oder weniger erfolglos - solche Maßnahmen stattgefunden hatten. Die im weiteren behandelten Reha-Empfehlungen sind somit als "Kern" eines ungenutzten Rehabilitationspotentials zu verstehen. ... ___MH


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