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December 2024

Gegen eine Aufklärung über Diagnose und Prognose soweit wie möglich

Journal/Book: Münch.med.Wschr. 138 (1996) 24 S.30/416-419/35. 1996;

Abstract: Prof. Dr. med. E. Wetzels Bernau am Chiemsee Zusammenfassung Die Pflicht des Arztes zur vollen Aufklärung des Patienten über Diagnose und Prognose wird relativiert wenn bei einer Nicht- Teil-oder Fehlaufklärung keine Therapie versäumt wird und der Kranke durch die Information psychisch unnötig belastet würde. Das Maß der Aufklärung resultiert als differentialethische Entscheidung aus den objektiven Befunden vor allem aber aus den allgemeingültigen Prinzipien ärztlichen Handelns dem Respekt vor der Person des Kranken seiner Würde seinen Wertvorstellungen seiner Einstellung zu Leben Leiden und Tod und aus der Lebenserfahrung den Wertvorstellungen und dem Gewissen des Arztes selbst. Dies gilt ganz besonders für die Entscheidung zwischen Wahrhaftigkeit und barmherzigem Verschweigen bei infauster Prognose. Die Aufklärung sollte nicht "so weit wie möglich" sondern "so weit wie nötig" gehen.

Keyword(s): Aufklärung Nicht-Aufklärung Diagnose Prognose


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