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December 2024

Suffitiente Bedingungen für eine Kur als effiziente Therapie

Journal/Book: Heilbad & Kurort 48 (1996) 9-10 S.248-251. 1996;

Abstract: * Kurzbericht über eine in den Jahren 1992 bis 1995 durchgeführte prospektive quasi-experimentell kontmllierte empirische Studie mit einem 12-Monats-Follow-up bei 363 Patienten in Bad Wörishofen unter ambulanter oder stationärer Kneiootheraoie. Professor Dr. phil. Rainer B. Pelka München Dr. med. Heinz Leuchtgens und Dr. med. Tassilo Albus Bad Wörishofen In Zeiten des knappen Geldes wie heute ist die Forderung nach Effizienzkontrollen einer jeden Therapie zu rechtfertigen sofern sie nicht unmittelbar lebensrettend ist. Die Kur gehört zu den Therapien deren Effizienz ja sogar deren Effektivität von vielen in Frage gestellt wird und zwar um so eher je mehr Elemente sie enthält die nicht allgemein als medizinisch notwendig anerkannt sind. Besonders gilt dies für die ambulante Kur die von vielen als "Kurlaub" auf anderer Kosten abqualifiziert wird. Zwar gibt es für zahlreiche Einzelmaßnahmen aber kaum für die Kur als Ganzes Effekt- oder gar Effizienznachweise. Haupthindernisse dafür sind: -Kur ist eine ganzheitliche multiple Therapie mit dem Zielkriterium "Gesundheit als Ganzes". -Eine Verbindung ist nicht möglich; eine technisch mögliche Randomisierung der Prüfgruppenzuweisung wird von den Kostenträgern bisher nicht akzeptiert und daher nicht getragen. -Kur verfolgt neben den rehabilitativen auch präventive Zwecke. Für jene gibt es aber bis heute keine handlungsleitenden (Diagnose und Therapiebeginn) sowie handlungsbegrenzenden Befunde (Outcomekontrolle und Therapieende). -Kur beinhaltet ganz verschiedene verschieden intensive Heilverfahren die eine einheitliche oder gar eindeutige Wertung erschweren. Dennoch ist die Ablehnung der Kur als effiziente Therapie in weiten Kreisen weniger in der Vermutung eines unzureichenden Therapieeffekts als vielmehr in der tatsächlichen oder vermeintlichen Kenntnis von mißbräuchlichen Verschreibungen begründet. Der Therapie wird etwas vorgeworfen was allenfalls den Auswahlverfahren zuzurechnen wäre. Angesichts der emotionalen Besetzung dieses Themas in der Öffentlichkeit ist jedoch vor einer Entwicklung besserer Kriterien für eine Kurentscheidung als Therapieteil der grundsätzliche Nachweis einer tatsächlichen Effizienz bei entsprechender Indikation zu erbringen. . . .


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