Die Verminderung der Auffüllbeträge und der Rentenzuschläge ab 1. Januar 1996 |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8-9/96 S. 594-614. 1996;
Abstract: Zusammenfassung Seit dem 1. Januar 1996 sind die aus Gründen des Vertrauensschutzes durch die Träger der Rentenversicherung an rund 2 Millionen Rentnerinnen und Rentner bewilligten Auffüllbeträge und Rentenzuschläge stufenweise mit Erhöhungsbeträgen aus Rentenanpassungen zu verrechnen. Dieser Beitrag befaßt sich einerseits mit den gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung und Minderung von Auffüllbeträgen und Rentenzuschlägen. Dargestellt wird dabei die praktische Umsetzung bei den Anpassungen zum Januar und Juli 1996. Andererseits werden statistische Analysen zum Umfang der bereits vorgenommenen Verrechnungen vorgelegt. Diese zeigen in welchem Maße die Verrechnung von der Höhe der Anpassung und von Änderungen bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abhängt. Darüber hinaus haben die Verfasser Überlegungen angestellt wie der weitere Verlauf der Abschmelzung ausfallen könnte und kommen zu dem Ergebnis daß auch über das Jahr 2000 hinaus noch viele Rentenbezieher von der Verrechnung betroffen sein werden. ___MH
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