Begutachtungsanleitung " Kuren" |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 45 (1993) 10/11 S.318-321. 1993;
Abstract: Barbara Hüller Essen Seit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) ist ein erheblicher Anstieg stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bei gleichzeitigem Rückgang ambulanter Kuren zu verzeichnen. Diese Entwicklung steht im Gegensatz zur Absicht des GRG bei der Bewilligung von Maßnahmen vom gestuften Versorgungsangebot mit dem Vorrang ambulanter Maßnahmen am Wohnort und ambulanter Kuren vor stationären Maßnahmen auszugehen. Das Gesundheits-Strukturgesetz 1993 (GSG) zwingt zu einer bedarfsgerechten und sparsameren Verwendung der Mittel insbesondere auch für den Kurbereich. Daher ist bei der Beurteilungs- und Bewilligungspraxis ein Umdenken im Sinne des Prinzips "ambulant vor stationär" erforderlich. Die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und einer Arbeitsgruppe der MDK-Gemeinschaft erarbeitete Begutachtungsanleitung Kuren dient dabei dem Gutachter des MDK und den Mitarbeitern der Krankenkasse als Orientierungshilfe. 1. Allgemeines Ziel der Begutachtungsanleitung ist für den richtigen Versicherten zum richtigen Zeitpunkt die richtige Maßnahme einzuleiten. Es gibt die medizinischen Vorsorgeleistungen im Sinne des § 23 SGB V; daneben können die Krankenkassen im Rahmen des § 40 SGB V medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Medizinische Vorsorgeleistungen werden mit dem Ziel erbracht Regulationsstörungen und Risikofaktoren für die Entwicklung von Krankheiten zu beseitigen. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen dienen der Vermeidung Verminderung und Beseitigung von Schädigungen Behinderungen und sozialen Beeinträchtigungen. Für alle Kurarten gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Erst wenn die Maßnahmen die am Wohnort des Versicherten durchgeführt werden können um die je nach Kurart bezeichneten Ziele zu erreichen nicht ausreichen nicht durchführbar sind oder ohne Erfolg durchgeführt wurden kommt eine ambulante Vorsorge- bzw. Reha-Kur am Kurort in Betracht. Und erst dann wenn auch die dort gegebenen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Erfolg führen würden ist eine stationäre Behandlung das Mittel der Wahl. . . .
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