Aus der Praxiseiner Gutachterstelle: Bauchschmerzen bedürfen stets einer eingehenden Untersuchung |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 7) 607-608. 1993;
Abstract: Dr. med. W. Cyran Wiesbaden Wenn eine solche Abklärung unterlassen wird und infolgedessen eine Divertikulitis oder eine akute Appendizitis übersehen wird so hat der Arzt für die Folgen einzustehen. Der Fall Der 30jährige Herr Mast suchte wegen kolikartiger Bauchschmerzen den Arzt Dr. Lucius auf. Bei der Schilderung seiner Beschwerden äußerte er die Vermutung es könne sich möglicherweise um eine Lebensmittelvergiftung handeln da er am Vorabend Leberwurst gegessen hatte die vielleicht nicht mehr ganz einwandfrei gewesen sei. Nach anfänglicher Besserung seien die Schmerzen in den rechten Unterbauch gewandert und auch bei längerem Stehen und Treppensteigen aufgetreten. Dr. Lucius verschrieb nach seinen eigenen Angaben ohne eingehende Untersuchung ein Mittel gegen Lebensmittelvergiftung und schickte ihn wieder nach Hause. Für diese Konsultation ist kein Datum in der Karteikarte eingetragen. Da sich seine Beschwerden trotz Wärmebehandlung (!) nicht besserten suchte Herr Mast am 5. Januar seinen inzwischen aus dem Urlaub zurückgekehrten Hausarzt Dr. Talmann auf welcher eine Blinddarmentzündung in fortgeschrittenem Stadium diagnostizierte und ihn sofort in die Klinik transportieren ließ. Bei der Aufnahme in der chirurgischen Klinik am 5. Januar fand sich eine lokale Abwehrspannung und ein mannsfaustgroßer schmerzhafter Tumor im rechten Unterbauch den der Chirurg für einen perityphlitischen Abszeß hielt und der auch mit Ultraschallbild nachweisbar war. Noch am gleichen Tag wurde Herr Mast operiert. Intraoperativ fand sich ein fast faustgroßer Abszeß bei nahezu völlig weggeschmolzenem Appendix. Das Operationsgebiet wurde drainiert und der Patient antibiotisch abgedeckt. Am 9. Januar kam es zu einer Blutung in den rechtsseitigen Easy-flow-Drainagebeutel was eine sofortige Re-Laparotomie erforderlich machte. Postoperativ fistelte der alte Drainagekanal noch längere Zeit und mußte mehrfach geätzt werden. Ein durch Ultraschalldiagnostik am Entlassungstag dem 3. Februar nachweisbare liquide Ansammlung unterhalb der Bauchdecke die mit dem Drainagekanal in Verbindung stand war bei einer ambulanten Kontrolle am 12. Februar nicht mehr nachweisbar. Die abschließende Diagnose lautete: Perityphlitischer Abszeß bei gangränöser Appendizitis. ... Stö_
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