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December 2024

Aus der Praxis einer Gutachterstelle: Eine angeborene Hüftdysplasie muß so früh wie möglich erkannt und behandelt werden

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 5) 437-439. 1993;

Abstract: Dr. med. W. Cyran Wiesbaden Die Diagnose einer Pfannendachdysplasie mit Hüftgelenksluxation muß innerhalb der ersten 28 Lebenstage gestellt werden weil die Behandlung um so schwieriger wird je älter das Kind geworden ist. Die angeborene Hüftgelenksluxation betrifft 1-2 Prozent aller Neugeborenen. Daher ist bei den Vorsorgeuntersuchungen den Hüften besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Jeder Arzt der solche Vorsorgeuntersuchungen bei Säuglingen vornimmt muß daher über die Fähigkeiten verfügen Hüftgelenksdysplasien möglichst schon in der Neugeborenenperiode - U 1 oder U 2 - festzustellen. Mit zunehmendem Training der Ärzte nimmt erfahrungsgemäß die Zahl der Spätdiagnosen ab. Der Fall Das Kind Klaus wurde am 11. Januar geboren. Bei der noch in der Klinik vorgenommenen Vorsorgeuntersuchung U 2 war die Hüfte unauffällig. Der beteiligte Arzt Dr. D. hat Klaus vom 11. Februar ab Vorsorgeuntersuchung U 3 betreut. Im Alter von 11 Monaten wurde von dem beteiligten Arzt die Vorsorgeuntersuchung U 5 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lief das Kind noch nicht auch nicht wenn es an der Hand gehalten wurde wie das gewöhnlich der Fall ist. Anzeichen einer Hüftgelenksdysplasie oder -luxation nämlich Faltenasymmetrie Abspreizbehinderung in Beugung und Beinlängendifferenz waren bei dieser Untersuchung Dr. D. nicht aufgefallen. Als das Kind im Alter von 17 Monaten wieder in der Praxis des beteiligten Arztes vorgestellt wurde berichtete die Mutter der vertretenden Ärztin daß das Kind hinke. Diese überwies deshalb das Kind wegen "deutlichen Knick-Platt-Fußes links" zum Orthopäden; dieser stellte sofort eine Hemmung der Abduktion in der Hüfte fest und sicherte die Diagnose "Pfannendachdysplasie mit Hüftgelenksluxation" durch Röntgenaufnahme. Die Eingabe Die Eltern wenden sich an die Gutachterstelle weil Dr. D. den angeborenen Hüftschaden nicht rechtzeitig erkannt und damit die Erfolgsaussichten der Behandlung deutlich verschlechtert habe. Die Stellungnahme des beteiligten Arztes Zu der Auffassung der Eltern er habe die Hüftgelenkserkrankung nicht ... Stö_


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