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December 2024

Kombinationspräparate heute

Journal/Book: Ärztezeitschr. f. Naturheilverf. 2/90 31. Jahrg. S. 95-98. 1990;

Abstract: Prof. Dr. med. H. Kleinsorge Fak. f. klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg Neustadt/Weinstraße Wenn man derzeit den Reden von Gesundheitspolitikern Kassenfunktionären Beamten des Sozialministeriums und leider auch einigen Ärztefunktionären zuhören muß gelangt man zwangsläufig zu der Ansicht daß es sich bei fixen Arzneimittelkombinationen um eine im Prinzip abzulehnende einheitliche Arzneimittelgruppe sui generis handelt. Diese immer wiederholten Aussagen sind offenbar weder durch wissenschaftliche Argumentationen noch durch EG-Richtlinien (vgl. Entwurf der EG-Richtlinie zu Kombiniationspräparaten 1983) aus der Welt zu schaffen - allenfalls Iäßt man sich Zahlen einfallen wie im sogenannten "Referentenentwurf über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenkasse". In diesem kurz "Negativliste" bezeichneten Papier gesteht man Präparaten aus dem Bereich der synthetischen Chemie bis zu drei aus dem Bereich der Phytotherapie Homöopathie beziehungsweise anthroposophischen Medizin bis zu sechs Wirkstoffen zu. Schulmedizin und alternative Therapierichtungen sind in gleicher Weise betroffen. Pflanzenextrakte sind allein Kombinationspräparate Daß etwa ein Pflanzenextrakt eine viel größere Fülle wirkungsvoller Einzelfaktoren enthalten kann geht in das Denken der Pharmakoreglementierer nicht ein. Diese Tatsache wird einfach juristisch überspielt. Nach einer Stellungnahme des Ministeriums für Jugend Familie Frauen und Gesundheit handelt es sich bei jedem Pflanzenextrakt um eine Monosubstanz. Bereits früher habe ich zur Frage der Kombinationspräparate in Kommentierung zu der vorgeschlagenen EG-Regelungen Stellung genommen. Ich möchte mich hier nicht wiederholen. Genügend oft ist hervorgehoben worden daß es sowohl unsinnige als auch sinnvolle Kombinationen gibt also auch Kombinationen bei denen jeder Bestandteil zur Gesamtwirkung beiträgt. Jeder Arzneimittelhersteller ist verpflichtet die von ihm in den Handel gebrachten Pharmaka ständig nach dem neuesten Stand unseres Wissens zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Sinn und Unsinn der Kombinationspräparate Es ist in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll die Zahl von Kombinationspartnern zu beschränken wenn deren Effekt im einzelnen nicht eindeutig zur Wirksamkeit und Verträglichkeit beitragen bzw. zur Erhöhung des Risikos führen. Unsinnige Kombinationen die sich wissenschaftlich nicht oder nicht mehr vertreten lassen sind ebenso entbehrlich wie etwa Kombinationen mit zwei oder mehreren Bestandteilen die bei Erhöhung der Dosierung zu Bekämpfung von Beschwerden die nur von einem Wirkstoff gelindert werden können die zweite oder dritte Komponente zu einem Risikofaktor werden lassen. ... wt


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