Die Bedeutung der Ortsgebundenheit aus der Sicht des Deutschen Bäderverbandes |
Journal/Book: Z. Phys. Med. Baln. Med. Klim. 18 (1989) 189. 1989;
Abstract: Anschr. d. Verf : Prof. Dr. rer. nat. K. E. Quentin Präsident des Deutschen Bäderverbandes Institut für Wasserchemie und Chemische Balneologie der Technischen Universität München München Heilbäder und Klimakurorte sind als Behandlungszentren dort entstanden wo naturgegebene Voraussetzungen vorhanden waren und der Mensch ihren Wert sowie ihre Wirkung erkannte. Historisch gesehen ist demzufolge die Ortsgebundenheit der Kurmittel eine Selbstverständlichkeit da ja ihre Entdeckung den Grundstein zur nachfolgenden Heilbadentwicklung legte. Die bis heute unverändert gültige Kurortdefinition des Heilbäderwesens in der Bundesrepublik Deutschland besagt daß es sich um Orte handelt die besondere natürliche Gegebenheiten (natürliche Heilmittel des Bodens des Meeres und des Klimas) sowie zweckentsprechende Einrichtungen und erforderlichen Kurortcharakter aufweisen. Ein Mineralheilbad muß natürliche wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung kurmäßig bewährte Heilquellen besitzen. Auch die Vorschriften für Heilbrunnen-Abfüllbetriebe in den Mineralheilbädern definieren den Quellort und damit die Ortsgebundenheit. Im Laufe der Zeit erkannte man daß die historisch bedingte Ortsgebundenheit auch deshalb eingehalten werden muß weil zahlreiche Heilwassertypen bei längeren Ableitungen oder bei einem Transport unerwünschte Veränderungen erleiden können. Darüber hinaus stehen auch die strengen hygienischen Anforderungen an Heilwasser bei der Gewinnung Förderung und Nutzung einem Transport solcher Wässer entgegen. Sowohl für Mineralwasser ist daher gemäß Mineral- und Tafelwasser-Verordnung wie auch für Heilwasser (z. B. Kurorte-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) ein Transport in Tankwagen außerhalb des Quellortes unzulässig... hl
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