Die Bedeutung der Spurenelemente und ihre Wirkung auf das Hautorgan |
Journal/Book: Z. Phys. Med. Baln. Med. Klim. 18 (1989) 195 - 200. 1989;
Abstract: Anschr. d. Verf: PD Dr. Dr. Dipl.-Chem. H. G. Pratzel Institut für Medizinische Balneologie und Klimatologie der Universität München München Gleiche Indikation für gleiche Stoffe in Heilwässern und Arzneimitteln Es kommt immer häufiger vor daß Konzentrate aus "Heilwässern" in Form von Badesalzen oder synthetische Badepräparate mit dem gleichen Indikationsanspruch auf dem Markt erscheinen wie er für das ortsgebundene Kurmittel aufgrund der Begriffsbestimmungen akzeptiert wurde. Es handelt sich einerseits um sog. Altarzneimittel über deren weitere Zulassung nach dem 31. 12. 1989 das Bundesgesundheitsamt in Berlin zu entscheiden hat aber auch um neue Zulassungsanträge nach dem Arzneimittelgesetz. Das Anliegen der Hersteller für diese medizinischen Badezusätze die gleichen Indikationen zu beanspruchen wie sie in der Balneologie für die ortgebundenen Heilmittel des Bodens gelten beruht auf einer falsch verstandenen Auslegung der Begriffsbestimmungen an der Kurorte und Länderbehörden nicht ganz unschuldig sind. Wenn wir die Begriffsbestimmungen so verstehen daß in diesen z. B. ortsgebundene Heilwässer im Sinne des Arzneimittelgesetzes exakt chemisch definiert werden und sich die Indikationen die in einem medizinischen Gutachten akzeptiert wurden auf jedwede Anwendung dieses Mittels beziehen so ist es logisch richtig daß dieses Mittel auch von jedermann synthetisch hergestellt werden darf und dieser den einmal festgelegten Indikationsanspruch auch als Arzneimittel geltend macht. Ein Beispiel für ein solches exakt chemisch definiertes Mittel sind die Kohlensäure-Bäder für die bereits eine Monographie im Bundesanzeiger publiziert wurde. Badezusätze für ... hl
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