Entwicklung der naturwissenschaftlichen Begriffsbestimmungen natürlicher ortsgebundener Heilmittel |
Journal/Book: Z. Phys. Med. Baln. Med. Klim. 18 (1989) 190 - 194. 1989;
Abstract: Anschr. d. Verf.: Dr. chem. D. Eichelsdörfer Institut für Wasserchemie und chemische Balneologie der Technischen Universität München Marchioninistr. 17 D-8000 München 70 Nach wie vor bilden die natürlichen Heilmittel des Bodens die essentielle Grundlage der über 150 Mineral- und Peloidbäder der Bundesrepublik Deutschland. Nach den "Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen" des Deutschen Bäderverbandes werden die natürlichen Heilmittel des Bodens eingeteilt in "natürliche ortsgebundene Heilwässer" natürliche ortsgebundene Heilgase und "natürliche Peloide" /1/. Die Beschreibungen und Definitionen der "ortsgebundenen natürlichen Heilwässer" sowie die an Heilwässer gestellten Anforderungen hinsichtlich Herkunft chemischer Zusammensetzung und physikalischer Eigenschaften sind nicht balneologisch-medizinisch sondern naturwissenschaftlich begründet. Dies steht im ursächlichen Zusammenhang mit der historischen Entwicklung des Heilwasserbegriffs. Seit Menschen bestimmte Wässer zu Heilzwecken nutzen haben sich Ärzte Heilkundige und Naturwissenschaftler bemüht das Phänomen "Heilwasser" begrifflich zu fassen. Schon sehr früh wurde vermutet daß es bestimmte mineralische oder gasförmige Inhaltsstoffe oder erhöhte Temperaturen waren die verschiedene Quellen und Wasservorkommen besonders für Heilzwecke geeignet machen. Zu den Wissensgebieten die im 19. Jahrhundert eine besonders stürmische Entwicklung erlebt haben gehören die anorganische und analytische Chemie. Insbesondere die Fortschritte auf dem Gebiet der analytischen Chemie ermöglichten nunmehr die bereits seit Jahrhunderten empirisch als Heilwasser genutzten Quellen genau und systematisch zu untersuchen mit dem Ziel einen Zusammenhang zwischen den chemischen Inhaltsstoffen bzw. physikalischen Eigenschaften und den seit langem bekannten Heilerfolgen herstellen zu können. Bereits 1864 versucht LERSCH in seiner "Mineralquellen-Lehre" eine Definition zu geben die eine Unterscheidung zwischen gewöhnlichen Trinkwässern und Heilwässern ermöglichen sollte ohne daß sich aber eine klare Abgrenzung zu den Mineralwässern ergab. 1899 legte HINTZ in den "Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurteilung von Nahrungsmitteln" eine Definition vor die für die Bestimmung des Begriffs Mineralwasser wesentlich ist: "Die Mineralwässer sind dadurch gekennzeichnet daß sie einen größeren Gehalt an gelösten festen oder gasförmigen Bestandteilen besitzen bzw. daß sie eine höhere Temperatur bei ihrem Austritt aus der Erde aufweisen"... hl
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