Die Situation der Kur und der Kurorte sechs Monate nach Inkrafttreten des GRG aus der Sicht des Bäderwirtschaftlers |
Journal/Book: Heilbad u. Kurort 41 (1989) 7 S.189-190. 1989;
Abstract: Kurdirektor Dieter Eibach Bad Salzuflen Befürchtungen eingetroffen! Rund ein halbes Jahr ist seit Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) vergangen und die Befürchtungen die wir schon bei der Erarbeitung und Beratung des Gesetzes geäußert hatten sind in vollem Umfang eingetreten. Sowohl bei der offenen Badekur als auch der ambulanten Behandlung ist es seit Beginn des Jahres zu deutlichen Einbrüchen gekommen die sich unverändert bis jetzt fortgesetzt haben. Von Ort zu Ort etwas unterschiedlich dürften sie bei der offenen Badekur doch wohl bundesweit in einer Größe von etwa 30% liegen im ambulanten Sektor bei etwa 25%. Die Ursache ist eindeutig. Durch die Reduzierung des Zuschusses von bisher durchschnittlich 25 - DM auf jetzt 15 - DM pro Tag die Nichterstattung der Kurtaxe und die 10%ige Selbstbeteiligung bei Kurmitteln verteuert sich die Kur je nach Dauer - drei oder vier Wochen - um etwa 400 - bis 500 - DM. Betrug die Eigenbeteiligung an der offenen Badekur bislang etwa 50% der Kosten so hat sie sich jetzt nach Inkrafttreten des GRG auf rund 65% erhöht. Der Kurgast hat damit zwei Drittel der Kosten für eine Kur selbst zu tragen nur noch ein Drittel übernimmt die Krankenkasse. Es gibt wohl keine medizinische Maßnahme in unserem Land mit einer derart hohen Selbstbeteiligung. Daß eine derartige Verteuerung einschränkend wirken muß ist sicherlich volkswirtschaftliches Einmaleins. Bei den Kurmitteln Rückgang noch stärker Aber nicht nur die Anzahl der Kuren ist spürbar rückläufig noch stärker ist die Kurmittelabgabe betroffen. Hier wirkt sich die 10%ige Selbstbeteiligung auf die verordneten Kurmittel zusätzlich restriktiv aus und dies besonders bei dem finanziell schwächer gestellten Teil der Bevölkerung. Dies sind primär die Rentner. . . .
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