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December 2024

Unternehmensführung im Spannungsfeld von Sozialpreisbindungen und Tariflohnabschlüssen*

Journal/Book: H u K 39 12/87 S. 364-368. 1987;

Abstract: Hessischer Staatsbäderdirektor Johannes Lill Wiesbaden * Vortrag am 29. September 1987 anläßlich des 83. Deutschen Bädertages in Westerland. Die Ausgangslage Wir Geschäftsführer der Heilbad- und Kurortunternehmen sind auf dem besten Wege uns mehr und mehr daran zu gewöhnen oder auch uns damit abzufinden daß wir die Preise für Kurtaxen und Kurmittel zu einem Gutteil nicht mehr nach Maßgabe eigener Kalkulation beziehungsweise frei nach Marktlage festsetzen können. Soweit wir Anbieter für die Versicherten der Rentenversicherungsträger oder der gesetzlichen Krankenkassen sind - und nur von diesen Betrieben spreche ich es dürften allerdings die meisten sein - treffen wir auf Verbandsebene mit den Kostenträgern dieser Nachfrager jährlich neue Vereinbarungen über lineare Preisanpassungen oder wir schließen mit ihnen auch Stillhalteabkommen ab. Bis vor wenigen Jahren waren es nur die Rentenversicherungsträger die sich in der sogenannten Kleinen Kommission einem faktischen Unterausschuß des Gesundheitsausschusses des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zusammengefunden hatten mit denen wir für die Heilbad- und Kurortunternehmen nördlich der Mainlinie Jahr für Jahr ein- bis zweimal entsprechende Verhandlungen führten. Von den Abschlüssen die wir dabei tätigten war und ist uns geläufig daß sie zumindest Signalwirkung für den Rentenversicherungs- und Bäderbereich südlich der Mainlinie hatten und haben. Mittlerweile sind es auch die gesetzlichen Krankenkassen mit denen wir uns auf Bundesebene zusammenfinden um jährlich Preisfortschreibungen vorzunehmen beziehungsweise uns notfalls auf Nullrunden zu verständen. Aus dieser zur gängigen Praxis gewordenen Verfahrensweise ergeben sich eine Reihe von Fragestellungen nämlich - ob eine solche Methode der Preisfortschreibung notwendig ist - ob sie verbands- und kartellrechtlich Bestand hat und insbesondere - ob sie beibehalten werden soll. Viele von uns wenn nicht die meisten sähen die Preisverhandlungen viel lieber wieder dorthin verlagert wo sie früher einmal waren und wo sie ihrer Meinung nach auch heute noch hingehören nämlich auf die örtliche Ebene. Der Wunsch ist verständlich: Denn nur bei Einzelverhandlungen vor Ort kann der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens bei Preisverhandlungen angemessen Rechnung getragen werden. Eine gewisse Ungleichgewichtigkeit die sich bei den Gesprächen daraus ergeben mag daß der Geschäftsführer eines einzelnen Betriebes dem Ortsausschuß beziehungsweise der Geschäftsstelle eines großen Krankenkassenverbandes oder dem Vertreter einer mächtigen Landesversicherungsanstalt gegenübersitzt würde in der Regel dadurch aufgewogen daß man sich draußen kennt und dem Heilbad- und Kurortunternehmen über die wirtschaftliche Situation hinaus seine Bedeutung für den Ort oder gar für die Region zuzumessen weiß. ... ___MH


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