AOX-Gehalte in Badewasser - Bedeutung im Rahmen des Abwasserabgabengesetzes |
Journal/Book: H u K 39 8/87 S. 213-216. 1987;
Abstract: Dr. rer. nat. Walter Jäger und Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Bitzer Institut für Umweltanalytik Dr. Jäger Tübingen 1.Einleitung In fast allen Bädern stellt die kontinuierliche Desinfektion mit Chlor oder verschiedenen anderen oxidierend wirkenden Chlorverbindungen den wichtigsten Schritt zur Badewasseraufbereitung dar. Hierbei werden chlororganische Verbindungen gebildet die in zweierlei Hinsicht von großem Interesse sind: Zum einen werden Badegäste einer Belastung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen ausgesetzt was eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit zur Folge haben kann. Zum anderen fließen diese Verbindungen mit dem Überschußwasser aus dem Schwallwasserbehälter als Abwasser entweder direkt oder über Kläranlagen (sog. Indirekteinleiter) einem Vorfluter zu der durch diese Verbindungen auf jeden Fall negativ beeinflußt wird. Aufgrund der in der Anlage zu § 3 des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (AbWAG)"(1) neu eingeführten Bemessungsgrundlage ergibt sich für Betreiber von Bädern bei Direkteinleitung in den Vorfluter das Problem einer Fracht an organischen Halogenverbindungen im Abwasser die der Einfachheit halber als AOX-relevante Verbindungen (an Aktivkohle adsorbierbare organische Halogenverbindungen) bezeichnet werden. Diese Fracht kann im Hinblick auf die Höhe der Abwassergebühren von Bedeutung werden. Während also bei sog. Direkteinleitern AOX-Frachten unmittelbar über die Schadeinheiten abwasserabgabe-relevant werden muß bei den sog. Indirekteinleitern die Möglichkeit der nachträglichen Erhebung von Starkverschmutzerzuschlägen durch den Betreiber einer Kläranlage dadurch selbst zum sekundären AOX-Einleiter wird. Außerdem unterliegt der Indirekteinleiter den Grenzwerten der örtlichen Abwassersatzung. 2. Bildung von AOX-relevanten Verbindungen Die Bildung von AOX-relevanten Verbindungen wird bestimmt durch die Qualität des Füllwassers der Menge an reaktivem Chlor und der Schwimmbeckenwasser-Belastung mit organischem Substrat. Die beim Badebetrieb anfallenden anthropogenen Einträge ins Badewasser durch Abschwemmungen von der Haut Elutionsvorgänge aus der Haut Harn Speichel Haare Seifenreste Hautpflegemittel u. a. m. stellen dieses Substrat dar und ergeben einen mittleren personenbezogenen AOX-Eintrag pro Badegast. ... ___MH
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