Die Berücksichtigung kurörtlicher Belange im Hinblick auf den Umweltschutz im Zuge der Raumordnung* |
Journal/Book: H u K 37 12/85 S. 382-385. 1985;
Abstract: Bürgermeister Antonius Weber Königstein im Taunus *Vortrag anläßlich des 81. Deutschen Bädertages am 7. Oktober 1985 in Bad Kissingen. Die Kurortbehandlung hat in unserer Zeit sowohl unter medizinisch-therapeutischen Gesichtspunkten als auch aus gesellschaftlichen Gründen eine neue Wertschätzung erfahren.(1) Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen daß die Wissenschaft erkannte welch große Bedeutung die Wechselbeziehungen des Menschen zur Umwelt und Mitwelt einerseits für die Entstehung und den Verlauf von Krankheiten haben und welcher natürlichen Reize z. B. durch Kälte und Wärme Ruhe und Bewegung Luft und Licht andererseits der Mensch auch in der technischen Zivilisation zur Erhaltung seiner Gesundheit bedarf. Die Kurorte als "ökologische Nischen" und die Formen der Kurortbehandlung als systematische Reiz-Reaktionstherapie haben daher erneut und zu Recht große Bedeutung im Gesundheitswesen der Gegenwart.(2) Dies ist aber nur eine Seite; es kommt eine zweite nämlich die wirtschaftliche hinzu. Der Kurbetrieb hat in aller Regel auch für das Wirtschaftsleben des Kurortes erhebliche Bedeutung.(3) Dabei muß man sehen daß sich Städte und Gemeinden zu Heilbädern und Kurorten entwickelt haben und weiter entwickeln werden gewiß zunächst einmal weil sie über natürliche Heilmittel - Quellen Moore Meeresküste klimatische Bedingungen - verfügen. Die Entwicklung zum Kurort und die Sicherung seiner Funktion haben aber auch zum Ziel für die ansässige Bevölkerung Arbeitsplätze und Existenzgrundlagen zu schaffen in der Erkenntnis daß wegen der meist ungünstigen Lage des Kurortes ein Konkurrieren mit Wirtschafts- und Handelszentren ausscheidet. Nur ausnahmsweise ist ein Kurort als Standort für Industrie Gewerbe oder Handel von Interesse.(4) Kurbetriebe werden damit auch Gegenstand gemeindlicher Wirtschaftsförderung nicht als Selbstzweck sondern als Mittel zur Erfüllung der grundlegenden kommunalen Aufgabe nämlich der Aufgabe das Wohl der Einwohner zu fördern. (5) Aus dieser Doppelfunktion heraus wichtige Säule im Gesundheitswesen und Leistungsträger für eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur zu sein verlangen die Kurorte entsprechend ihrer Interessenlage bei raumordnerischen Überlegungen und Maßnahmen angemessen berücksichtigt zu werden. Dabei versteht sich eigentlich von selbst. daß die natürlichen Grundlagen des Kurortes gesichert und erhalten bleiben daß also Umweltschutz für den Kurort verwirklicht wird. Die Kurorte müssen nachdrücklich fordern daß sie in die Bemühungen eingebunden werden die darauf gerichtet sind Raumordnung besser als bisher mit der Struktur- und Umweltpolitik zu koordinieren. (6) ... ___MH
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