Zur Beurteilung der Luftreinheit in Kurorten* |
Journal/Book: H u K 37 9-10/85 S. 284-287. 1985;
Abstract: Dr. rer. biol. hum. Dipl. Met. Angela Schuh Dipl.-Chem. Horst Römmelt und Dipl. Phys. Karl Dirnagl. München *Nach einem Vortrag bei der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für naturwissenschaftliche und technische Grundlagen der Balneologie am 7. Juni 1985 in Bad Münster-Ebernburg. - Aus dem Institut für Medizinische Balneologie und Klimatologie der Universität München (Vorstand: Professor Dr. med. H. Drexel) und dem Institut für Arbeitsmedizin der Universität München (Vorstand: Professor Dr. med. G. Fruhmann) 1.Gute Luft als Kurmittel Ein einleitender Artikel im Deutschen Bäderkalender stellt fest daß sich die Kurortbehandlung ganz andere Wirkprinzipien als die medikamentöse Therapie zunutze macht. Punkt 1 dieser Prinzipien ist die "Ausschaltung schädlicher Einflüße wie z. B. von Luftverunreinigungen und Lärm" (2). 2. Staubmessung und Luftqualität In die "Begriffsbestimmungen" des Deutschen Bäderverbandes (1) wurden frühzeitig Vorschriften zur Kontrolle der Luftreinheit in den Kurorten aufgenommen. Sie beruhen auf den verdienstvollen Bemühungen des leider zu früh verstorbenen Freiburger Meteorologen R. Neuwirth. Insbesondere die noch heute mit geringfügigen Modifikationen vom Deutschen Wetterdienst durchgeführte Bewertung des Staubs in der Luft fälschlich oft als "Aerosolmessung" bezeichnet - als Kriterium der Luftverunreinigung wurde vom ihm eingeführt (6). Neuwirth wußte sehr wohl daß die angewandte Sammelmethode nämlich die Sedimentation auf Haftfolien vorwiegend die gesundheitlich wenig relevanten grobkörnigen und nicht lungengängigen Staubteilchen erfaßt. Er glaubte jedoch genügend Hinweise auf ein gleichsinniges Verhalten von Grob- und Feinstaub gefunden zu haben um die Ergebnisse der Folienmethode als Indikator für den lufthygienisch entscheidenden aber nur mit aufwendigeren Verfahren zu ermittelnden Feinstaubgehalt der Luft verwenden zu können. Übersehen wurde dabei daß die als Beleg herangezogene Gesetzmäßigkeit der Teilchengrößenverteilung des atmosphärischen Aerosols nach Junge (4) nicht im Einflußbereich örtlicher Staubquellen gilt. Die seit den Neuwirthschen Untersuchungen wesentlich vervollkommnete Aerosol-Meßtechnik hat zu einer Unterscheidung zwischen mehreren Klassen der partikelförmigen Luftbeimengungen geführt deren Anteil am Gesamtgehalt je nach Art und Entfernung der stauberzeugenden Vorgänge sehr unterschiedlich ausfallen kann (9). Damit entfällt die Berechtigung den auf Haftfolien abgeschiedenen Grobstaub als Indikator für den gesundheitlich relevanten Feinstaub zu interpretieren. Man bemüht sich beim Deutschen Wetterdienst um bessere Methoden. Leider wird die Interpretation von Staubmessungen abgesehen vom Einfluß der Teilchengröße noch zusätzlich durch die Frage nach der chemischen Zusammensetzung der Partikel erschwert. ... ___MH
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