Was bringen die "Spar"-Gesetze wirklich? |
Journal/Book: Die Privatkrankenanstalt 84 (1982). 1984;
Abstract: Bemerkungen des Sozialmediziners E. Wannenwettsch Gewinnbringende Maßnahmen drosseln? Wohl niemand kann sich einen privaten Unternehmer vorstellen der ausgerechnet den Zweig seiner Produktion der Gewinn schafft drosselt oder gar ganz stillegt. Genau das aber tut der Staat mit seinen neuen - sinnigerweise "Spargesetz" genannten Maßnahmen vom 1. Januar 1982. - da werden Praeventivkuren ersatzlos gestrichen obwohl Wissenschaftler der ganzen Welt mehr Praeventivmedizin fordern weil diese nachgewiesenermaßen effektiver und effizienter ist als die wesentlich teurere kurative Medizin die zudem gerade bei den Zivilisationskrankheiten nicht selten zu spät kommt - da wird dem Versicherten ab dem 59. Lebensjahr nicht nur die Praevention sondern auch eine rechtzeitige Rehabilitation verweigert. Er kann eine solche Maßnahme nur noch erhalten wenn er bereits berufs- oder erwerbsunfähig ist bzw. kurz davor steht - wenn es also zu spät ist für eine Heilung oder eine lang anhaltende Besserung. Eine geradezu groteske Auslegung des Rehabilitationsgedankens. Ausgesprochen beleidigend und diskriminierend ist der Zusatz: "Es sollte so verhindert werden daß sich jemand noch kurz vor seiner Berentung so eine Maßnahme noch schnell mitnimmt". Der Gesetzgeber vergißt dabei ganz daß die normale Grenze für das Altersruhegeld nach wie vor bei 65 Jahren liegt - da wird eine Frist von mindestens drei Jahren statt bisher zwei - zwischen zwei Gesundheitsmaßnahmen eingeführt aber versäumt Ärzte und Öffentlichkeit rechtzeitig und richtig über Ausnahmeregelungen aufzuklären. Außerdem gewichtet man jede kleinste Kostenbeteiligung der Krankenkasse - wie etwa bei der freien Badekur wenn ein Teil der Pensionskosten übernommen wurde - genauso wie ein Heilverfahren. Das trifft die Gesundheitsbewußten die Urlaub und Geld für ihre Gesundheit opfern besonders aber die Kriegsbeschädigten die ...
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