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November 2024

Grundsätzliches zur Kurort-Klimatologie*)

Journal/Book: H u K 36 3/84 S. 82-88. 1984;

Abstract: Bad Lippspringe *) Vortrag am 5. Oktober 1983 anläßlich des 79. Deutschen Bädertages in Cuxhaven. Kurort-Klimatologie ist - soweit man nicht die organisatorische Seite dieses Wissenszweiges ansprechen will - eigentlich keine selbständige in allen ihren naturwissenschaftlichen Bereichen abgrenzbare Disziplin. Kurort-Klimatologie befaßt sich mit der praktischen Anwendung allgemeiner klimatologischer Forschungsergebnisse auf die Belange eines Kurortes und das Wohlbefinden der dort Heilung suchenden Menschen. Sie hat dabei die Erkenntnisse der Bio- und Medizinmeteorologie miteinzubeziehen. Kurort-Klimatologie gehört zu den Disziplinen die bei der Planung eines Kurortes bei seiner baulichen Gestaltung und bei der Wahl seiner Indikationen die entsprechenden naturwissenschaftlichen Grundbedingungen ebenso zu verdeutlichen hat wie bei einer Therapie im Klima eines Luftkurortes oder bei einer Therapie mit dem Klima in einem prädikatisierten Heilklimatischen Kurort. Sie stützt sich dabei auf die Messung und sorgfältige Aufbereitung der entsprechenden Klimadaten und muß bestrebt sein - und dies dürfte auch die schwierigste Aufgabe sein - diese dem Arzt im Kurort in einer für ihn verwendbaren Form anzubieten. Im folgenden soll weniger von der Klimatherapie die ja ein ärztliches Thema ist gesprochen werden als mehr von den naturwissenschaftlichen Grundlagen dafür die das Arbeitsgebiet des Klimatologen des Meteorologen oder - im weiteren Sinne - des Geophysikers sind. Da ja im Bereich unseres Heilbäder- und Kurortewesens auch die Zuständigkeit für solche Fragen eine Rolle spielt seien hier einige klärende Worte vorausgeschickt: In der Bundesrepublik Deutschland ist der Deutsche Wetterdienst die für Fragen der Kurort-Klimatologie zuständige Bundesanstalt denn Kurort-Klimatologie hat in ihrer praktischen Anwendung mit Fragen des Gesundheitswesens zu tun und das Bundesgesetz über den Deutschen Wetterdienst vom 11. 11. 1952 (BGBI. I S. 738) weist in seinem § 3 Abs. 1a die meteorologischen Erfordernisse auf dem Gebiet des Gesundheitswesens dem Aufgabenbereich der Bundesanstalt Deutscher Wetterdienst zu. Demzufolge wurden auch vom Deutschen Wetterdienst Medizin-Meteorologische Beratungsstellen in Zusammenarbeit mit Ärzten und wissenschaftlichen Instituten eingerichtet. Ihre Aufgaben werden soweit es die Forschung betrifft - nach einer Verwaltungsanordnung des BMV seit 1951 von der Zentralen Medizinmeteorologischen Forschungsstelle in Freiburg übernommen. Die medizinmeteorologische Beratung wird seither vom Sachgebiet "Medizin-Meteorologie" bei den Klimadezernaten der Wetterämter Essen Frankfurt und München - also dezentralisiert - wahrgenommen. ... ___MH


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