Zur Entwicklung in den Heilbädern und Kurorten |
Journal/Book: H u K 34 6/82 S. 171-176. 1982;
Abstract: Hauptgeschäftsführer des Deutschen Bäderverbandes Dr. Gerhard Hüfner Bonn Zusammenfassung 1. Zusammenfassend muß gesagt werden daß die im KVEG und im 2. HStruktG enthaltenen Einschränkungen für die Durchführung von Kuren unter gesundheitspolitischer Betrachtung einen großen Rückschritt gegenüber den bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten darstellen und damit für den einzelnen für die Solidargemeinschaft und für den Staat als Ganzes gesehen erhebliche Nachteile mit sich gebracht haben. Durch eine zwangsläufig eintretende Verschlechterung des Gesundheitsstandes kommen mittelfristig und langfristig mehr und höhere Kosten auf uns alle zu als heute kurzfristig eingespart werden können. Wirtschaftlich gesehen werden als Folge dieser Regelungen zahlreiche mittelständische Betriebe zerstört und Arbeitsplätze in großer Zahl vernichtet. Eine Gegenüberstellung der äußerstenfalls vorstellbaren Einsparungen im Haushaltsbereich mit den zwangsläufig entstehenden Neubelastungen und unvermeidlichen Kosten auf anderen Gebieten zeigt daß das Ganze auch noch eine rechnerische Fehlbeurteilung ist. Das ist das Ergebnis. 2. In der nächsten Sitzung des Beirates für Fragen des Tourismus beim Bundesminister für Wirtschaft sollte deshalb der Bundesminister für Wirtschaft gebeten werden gegenüber der Bundesregierung die Empfehlung auszusprechen die im KVEG und im 2. HStruktG maßgeblichen Bestimmungen für die hier aufgezeigte und in jeder Weise nur nachteilige Entwicklung so bald wie möglich zu korrigieren oder zu beseitigen ehe die jetzt schon eingetretenen Schäden auf gesundheitlichem und wirtschaftlichem Gebiet noch größer werden. Der Deutsche Bäderverband und der Wirtschaftsverband Deutscher Heilbäder und Kurorte sollten zugleich an alle politischen Kräfte in unserem Land appellieren die eine Verantwortung für diese Gesetze haben sich mit ganzer Kraft dafür einzusetzen daß die genannten Regelungen als Ursachen für gesundheitliche Nachteile der Versicherten Existenzverluste im privaten mittelständischen Bereich und Arbeitsplatzverluste in großem Umfang schnellstens wieder außer Kraft gesetzt werden. Die Unterlassung einer möglichst umgehenden Beseitigung von erkannten Fehlern mit Folgen dieses Ausmaßes wäre unentschuldbar. ___MH
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