Voraussetzungen für die Artbezeichnung und die notwendigen Kureinrichtungen für einen Heilklimatischen Kurort |
Journal/Book: H u K 32 12/80 S. 358-363. 1980;
Abstract: Dr. rer. nat. Günther Lincke Bad Lippspringe Es ist meine Aufgabe zu Ihnen über Anerkennungsvoraussetzungen und Einrichtungen eines Heilklimatischen Kurortes zu sprechen über ein Thema das Begriffe die den Verwaltungsaufgaben zuzuordnen sind mit Dingen verbindet die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen auf dem Gebiet der Meteorologie und der Medizin zu tun haben. Vielleicht hat man mir dieses Thema zugedacht weil man mir als einem lange Zeit "zweckentfremdeten" Meteorologen der aber auch auf eine 25jährige Tätigkeit in der Leitung einer Kurverwaltung zurückblicken kann zutraute diese zwar trockene aber für manchen Kurdirektor oder Verwaltungsbeamten einer Gemeinde notwendigerweise zu beachtende Materie aus diesen beiden Blickwinkeln dem organisatorischen und dem wissenschaftlichen beleuchten zu können. Übrigens war es ja auch in meiner Tätigkeit im Heilbäderwesen immer mein besonderes Anliegen das wissenschaftlich Wunschbare mit dem wirtschaftlich Vertretbaren auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Lassen Sie mich nun das was ich Ihnen zu sagen habe mit zwei eigentlich banalen- Feststellungen beginnen: 1. Nicht jeder schön gelegene Ort mit guten und der Gesundheit zuträglichen klimatischen Eigenschaften ist auch automatisch ein Heilklimatischer Kurort und 2. der Unterschied zwischen den beiden Artbezeichnungen "Luftkurort" und "Heilklimatischer Kurort" ist nicht darin zu suchen daß der Heilklimatische Kurort unbedingt ein besseres Klima haben müßte als der Luftkurort. Zu der ersten Feststellung ist zu ergänzen daß eine nicht unbeträchtliche Reihe von Voraussetzungen auf dem Gebiet des Kurortcharakters und der Kureinrichtungen für die Anerkennung als Heilklimatischer Kurort zu erfüllen ist und zu der zweiten daß es bei der Unterscheidung der beiden Artbezeichnungen ganz wesentlich darauf ankommt was man und dieses "man" steht für die Person des Arztes - nun auch tatsächlich therapeutisch mit dem Klima anzufangen weiß. Meine Aufgabe wird es also sein Ihnen im Gegensatz zu den nachfolgenden Rednern die mit weitaus lebendigeren Darstellungen klimatherapeutischer Maßnahmen und Erfolge aufwarten können nur sehr nüchterne Informationen zu geben eben die Auflistung der Voraussetzungen die an die Anerkennung eines Heilklimatischen Kurortes gestellt werden müssen. Dies alles wird entsprechend den - unter Umständen wegen der sich teilweise unterscheidenden gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsverordnungen in den einzelnen Bundesländern voneinander etwas abweichenden aber durch unsere "Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen" doch klar definierten - Richtlinien zu geschehen haben. ... ___MH
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