Lärmeinwirkung |
Journal/Book: DER LANDARZT 38. Jahrgang 20. März 1962 H. 8 S. 336-339. 1962;
Abstract: Prof. Dr. med. Gunther Lehmann Dortmund Lärm hat es immer gegeben Lärm ist auch immer als lästig empfunden worden und wurde von jeher mehr oder weniger wirksam durch Verordnungen und Gesetze bekämpft. Zu einem erstrangigen Problem der Volksgesundheit und Volkswohlfahrt ist der Lärm aber erst in den letzten Jahrzehnten geworden. Hierfür waren im wesentlichen drei Gründe maßgebend nämlich erstens die Zunahme der Bevölkerung im ganzen der städtischen Bevölkerung im besonderen und damit die Zunahme der Wohndichte. Schon rein physikalisch wächst die Lärmbelastung stärker als der Abnahme der durchschnittlichen Entfernung zwischen der Lärmquelle und demjenigen der den Lärm erleidet entspricht. Der zweite Grund ist die Zunahme der Technik auf allen Gebieten des Lebens. Weitaus der größte Teil des Lärms unter dem die Menschheit leidet ist technisch bedingt. Drittens aber gewinnt man den Eindruck daß die Menschen lärmempfindlicher geworden sind eine Erscheinung die man auf die allgemeine Reizüberflutung des modernen Daseins von der der Lärm ja nur einen Teil bildet aber auch auf die Zunahme der geistig-nervösen Beanspruchung die vielfach mit einer Abnahme der körperlichen Beanspruchung einhergeht zurückführen kann. Eine Bekämpfung des Lärms muß von der Art der Einwirkung des Lärms auf den menschlichen Organismus ausgehen. Diese Einwirkung ist abhängig von der Lautstärke aber keineswegs allein durch diese bestimmt. Nur die allerhöchsten Lautstärken von mehr als 120 dB von uns als Lärmstufe IV bezeichnet können bei Einwirkung auf die Haut zu einer Gefahr für Nervenzellen zum Beispiel des Rückenmarks und des Gehirns werden. Derartige Lautstärken werden bei Prüfständen für Düsen- und Raketenantriebe beobachtet. Sie können hier angesichts der sehr geringen Zahl von Menschen die einem derartigen Lärm ausgesetzt sind außer Betracht bleiben. Auch die Lärmstufe III die etwa den Bereich von 90 bis 120 dB umfaßt ist für die Volksgesundheit im allgemeinen ohne Bedeutung. Sie ist dadurch charakterisiert daß bei entsprechend langer Einwirkung Schädigungen des Innenohrs mit der Folge von Schwerhörigkeit oder Lärmtaubheit eintreten können. Entsprechende Lautstärken kommen in gewissen industriellen Betrieben vor. Der Schutz der dort arbeitenden Menschen ist ein wichtiges arbeitsmedizinisches Problem auf das hier nicht näher eingegangen werden kann. Wenn Lautstärken die der Lärmstufe III entsprechen außerhalb von Betrieben zum Beispiel in der Nachbarschaft von Flugplätzen auftreten so handelt es sich stets nur um kurzzeitige Einwirkungen die zwar für den Menschen keineswegs gleichgültig sind jedoch kaum jemals zu Gehörschädigungen im Sinne einer Lärmschwerhörigkeit führen werden. Für die Volksgesundheit von Bedeutung sind daher im wesentlichen die Lärmstufen II und I wobei als Lärmstufe I der Bereich von 30 bis 65 als Lärmstufe II der von 65 bis 90 DIN-phon zu rechnen ist. Der Unterschied zwischen diesen beiden Lärmstufen ist dadurch gegeben daß bei Lärmstufe II - unabhängig von dem subjektiven Eindruck - vegetative Reaktionen ausgelöst werden während bei Lärmstufe I nur mit psychischen Reaktionen zu rechnen ist. ... ___MH
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