Voltaspannungen zwischen Gewebesaft von Krebsgewebe und entsprechendem physiologischem Gewebe |
Journal/Book: SONDERDRUCK AUS "DIE NATURWISSENSCHAFTEN" 1955 HEFT 3 S.74/75 42.JAHRGANG. 1955;
Abstract: Institut für Physikalische Chemie und Chirurgische Klinik der Universität Erlangen. Eingegangen am 20. Dezember 1954. Der geringere Zusammenhalt des Krebsgewebes im Vergleich mit dem entsprechenden physiologischen Gewebe legt die Frage nahe ob vielleicht in dem aus ersterem gewonnenen pathologischen Gewebesaft (1) verglichen mit dem normalen physiologischen Gewebesaft (2) zusätzliche kapillaraktive Stoffe vorhanden sind welche die Haftfestigkeit innerhalb des pathologischen Gewebes vermindern. Wenn dies zuträfe könnten sich pathologischer Gewebesaft und normaler physiologischer Gewebesaft in mancher Hinsicht unterscheiden; z. B. in Form einer zwischen beiden bestehenden Voltaspannung (1-2) die unter Umständen ein empfindlicheres Hilfsmittel zum Nachweis solcher kapillaraktiver Stoffe ist als etwa die Oberflächenarbeit die Anhaftarbeit oder eine andere abgeleitete Phasengrenzenergie. Die Gewebesäfte wurden hergestellt durch Auslaugen von zerpreßtem pathologischem bzw. physiologischem Gewebe mit der zehnfachen Gewichtsmenge einer 1 %igen wäßrigen NaCl-Lösung; die festen Bestandteile wurden durch Filtrieren mittels feiner Gaze und anschließendes Zentrifugieren entfernt. Die primär gegen eine reine 1 %ige wäßrige NaCI-Lösung (3) gemessenen Voltaspannungen (1 - 2) pathologischer Gewebesäfte liegen im Durchschnitt bei -255 mV; die entsprechenden primären Werte (2 - 3) für physiologische Gewebesäfte aus einem "physiologischen" Stück des gleichen Organs desselben Patienten betragen rund - 288 mV. Mehrere aus dem gleichen Organ eines Patienten hergestellten pathologischen bzw. physiologischen Gewebesaftfraktionen zeigen Schwankungen um den Mittelwert von weniger als 5 mV. Allerdings weisen die Voltaspannungen von Gewebesäften aus gleichartigen Organen verschiedener Patienten etwas größere Schwankungen auf. Durch Differenzbildung ergeben sich im Durchschnitt Voltaspannungen zwischen pathologischen und physiologischen Gewebesäften (1 - 2) = (1 - 2) - (1 - 2) = + 29 mV. Da hier die hauptsächlich "potentialbestimmenden" Ionen Na+ und Cl- in allen drei Phasen 1 2 und 3 in gleichen Konzentrationen vorliegen ist die GALVANI-Spannung (1 - 2) = 0. Demnach bleibt für die Voltaspannung (1 - 2) = - (1 - 2) = 29 mV oder 2 = 1 + 29 mV als alleinige Ursache ein um 29 mV negativeres Oberflächenpotential 1 des pathologischen Gewebesaftes verglichen mit dem Wert 2 des physiologischen Gewebesaftes übrig. ... ___MH
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