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May 2024

Sozialpolitische und verfassungsrechtliche Probleme der Nachversicherung von Soldaten auf Zeit

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 7/97 S. 428-442. 1997;

Abstract: Zusammenfassung Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr versicherungsfrei. Sie müssen also keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Nach Ablauf ihrer Dienstzeit scheiden Soldaten auf Zeit ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus dem Dienstverhältnis aus. Sie werden in diesem Fall sofern sie nicht in ein ebenfalls versicherungsfreies Beamten- oder Berufssoldatenverhältnis überwechseln - für den Zeitraum in dem sie versicherungsfrei waren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung sind die während des Nachversicherungszeitraums erzielten Bruttodienstbezüge. Eine Nachversicherung in einem Zusatzversorgungssystem erfolgt nicht. Der folgende Beitrag geht der Frage nach ob sich aus der Nachversicherung von Soldaten auf Zeit auf der Basis ihrer Bruttodienstbezüge in ihrer Rentenversorgung Nachteile gegenüber anderen vergleichbaren Personengruppen ergeben und - falls dies zu bejahen sein sollte - wie diese Nachteile beseitigt werden könnten. Die Ausführungen zu dieser Problematik gelten für das auf denselben Vorschriften basierende Verfahren der Nachversicherung von aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Beamten entsprechend. ___MH


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