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April 2024

Bundesregierung soll geplante Kürzungen im Bereich der Kuren rückgängig machen!

Journal/Book: Heilbad u. Kurort 40 (1988) 11 344-345. 1988;

Abstract: Grußwort des Vertreters des Landes Nordrhein-Westfalen. Minister für Arbeit. Gesundheit und Soziales Hermann Heinemann anläßlich der Eröffnungsveranstaltung des 84. Deutschen Bädertages am 3. Oktober 1988 in Bad Salzuflen Zum 84. Deutschen Bädertag überbringe ich Ihnen die herzlichen Grüße der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und ihres Ministerpräsidenten Johannes Rau. Ich freue mich besonders daß Sie Ihren diesjährigen Bädertag wieder in einem Heilbad in Nordrhein-Westfalen abhalten. Dies ist für uns eine Auszeichnung und gleichzeitig Ermutigung den Ausbau unserer Kurorte den wir in der Vergangenheit mit mehr als 140 Millionen DM gefördert haben als wichtigen Teil unseres Gesundheitssystems weiter voranzubringen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verfolgt den diesjährigen Deutschen Bädertag aber auch deshalb mit ganz besonderer Aufmerksamkeit weil für die Kurorte durch das sogenannte "Gesundheits-Reformgesetz" die Zeichen wieder einmal auf Sturm stehen müssen. Nach der schwer genug errungenen Phase der Konsolidierung nach dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz und den damaligen Kostendämpfungsgesetzen sind die Kurorte erneut in Bedrängnis geraten und sehen wieder einmal - wenn auch noch in einiger Entfernung - die Schwanzflossen der Haifische. Unser Platz in dieser Auseinandersetzung ist klar: - Die Landesregierung lehnt das sogenannte "Gesundheits-Reformgesetz" der Bundesregierung aus einer Vielzahl sachlicher Erwägungen ab. - Wir halten die kurpolitischen Folgen dieses Gesetzes für schädlich - und für Nordrhein-Westfalen werden wir zur Sicherung unseres Kurortewesens eine Politik der Schadensbegrenzung einleiten. Bei der sogenannten "Gesundheitsreform" vermissen wir vor allem eine durchgreifende Veränderung der Mechanismen - die in Teilbereichen eine kostentreibende medizinische Überversorgung produziert und - die allein Gesundheitsanbieter entscheiden läßt welche Gesamtgesundheitskosten von den Versicherten zu bezahlen sind. So wenig es vernünftig wäre z. B. allein Kanalbauunternehmen die Entscheidung darüber zu belassen wieviel neue Schiffahrtskanäle zu welchen Kosten im Lande gebaut werden so wenig sinnvoll sind auch die heutigen Regelungen im Gesundheitswesen in dem letztlich die Gesundheitsanbieter in Hunderttausenden von Einzelentscheidungen autonom die Kosten bestimmen. . . .


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