Zur aktuellen Lage der Rentenversicherung |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 2000; Nr.10-11 S. 637-647. 2000;
Abstract: Dipl.-Volksw. Jürgen Husmann Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Vorstandsvorsitzender des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Berlin Auf der turnusmäßigen Herbst-Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger skizzierte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes Jürgen Husmann in seinem Bericht zur aktuellen Lage der Rentenversicherung die aktuellen Probleme. Schwerpunkte seines Vortrags waren die Kritik des Verbandes an der von Bundesarbeitsminister Riester geplanten Rentenreform. Er bezeichnete den Reformentwurf als verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig. Die beiden wesentlichen Kritikpunkte sind der geplante Ausgleichsfaktor und das Rentensplitting. Das Vorziehen der Erwerbsminderungsrenten-Reform wurde hingegen von Husmann begrüßt. Weiter ging Husmann auf die aktuelle Finanzsituation ein und berichtete über den aktuellen Stand zum Gesetzesvorhaben zum 9. Buch des Sozialgesetzbuches der Neukodifizierung und Zusammenfassung des Rehabilitationsrechts. Zum Schluss seines Berichts ging Husmann auf die Diskussion auf europäischer Ebene ein das bisher unter anderem auch für die Sozialversicherung geltende Einstimmigkeitsprinzip in den Gremien der EU aufzugeben und Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit auszuweiten. Nach langen politischen Diskussionen die aber noch längst nicht abgeschlossen sind liegen nun seit Ende September die Diskussionsentwürfe des Arbeitsministeriums zur Rentenreform 2000 und zur Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten vor. Sie beruhen im Wesentlichen auf den Eckpunkten der Bundesregierung vom Juli dieses Jahres. Die Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2001 in Kraft treten die übrige Reform - das Altersvermögensaufbaugesetz - soll bis März 2001 die parlamentarischen Hürden genommen haben und überwiegend zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Konsens anstreben Die Eckpunkte dieser Reform die darauf abzielt das Gewicht der Rentenversicherung zugunsten privater und betrieblicher Altersversorgung zu verschieben waren bislang politisch nicht konsensfähig. Die Opposition wollte den Gesetzentwurf abwarten um dann ihre Entscheidung zu treffen. ... hf
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