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December 2024

Veräußerungs- Versicherungs- Versorgungsrenten. Gleichbehandlungswidrige Effekte einer korrespondenzgeleiteten Teil- oder Vollbesteuerung privater Alterseinkünfte

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6/2000 S. 305-339. 2000;

Abstract: RA Dr. Wolfgang Heine Berlin Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht will verkünden neuere Pressemeldungen nicht bereits im Verlauf dieses sondern erst des nächsten Jahres zur unterschiedlichen Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Ruhegehälter aus der Beamtenversorgung ein drittes Mal entscheiden. Damit haben Bundestag und Bundesrat weitere Zeit gewonnen einer Entscheidung des Gerichts zuvorzukommen. Das bietet Anlass genug allen Überlegungen zu einer grundlegenden Umstellung der Besteuerung von Versicherungsrenten wie es der Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1999 exemplarisch beabsichtigte (Ziff. 1.3) verfassungsrechtlichen und besteuerungspraktischen Einhalt zu gebieten (Ziff 2) und sich auf die Entscheidungsgrundlagen des Gerichts einerseits (Ziff. 1.1) die sich hieraus ergebenden Folgerungen andererseits erneut zu besinnen. Die Folgerungen zeigen dass eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende gleichheitskonforme Besteuerungsregelung mit einfachen Mitteln möglich wäre (Ziff. 1.2). Zudem würde eine grundlegende Umstellung der Besteuerung nicht nur die systemvermittelten Renten betreffen sondern auch die im Wege individueller Vertragsgestaltung vermittelten Renten. Erst der Blick auf die Systematik der Besteuerung privater Renten insgesamt lässt die eingeschränkten Möglichkeiten damit die Grenzen einer Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften deutlicher hervortreten. Das soll - vor dem Hintergrund des Entwurfs zum Steuerreformgesetz 1999 - am Beispiel der privaten Veräußerungs- Versicherungs- und Versorgungsrenten in ihrem Verhältnis zueinander (Ziff. 2.2 und Ziff. 3) gezeigt werden. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in den letzten Jahren Festlegungen getroffen (Ziff. 3.2) über die keine Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften - soll sie im Rahmen der Strukturen des geltenden Einkommensteuerrechts insbesondere mit dem sie prägenden Dualismus der Einkunftsarten erfolgen - hinwegsehen kann. wt


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